14. Nov. 2022, 08:29 Uhr
dfi, medienmitteilung
Stadtrat zieht Bilanz über die städtischen Corona-Unterstützungsleistungen
Das öffentliche Leben war während der letzten zwei Jahre aufgrund der Coronavirus-Pandemie oft eingeschränkt. Um daraus resultierende wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden abzufedern, hatte der Winterthurer Stadtrat ergänzend zu den Leistungen von Bund und Kanton diverse Unterstützungsmassnahmen ergriffen. Mit der Abrechnung des Rahmenkredits für die Finanzierung dieser Massnahmen zieht er nun ein positives Fazit.
Mit Beginn der behördlichen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus im Frühling 2020 gerieten viele Unternehmen und Organisationen in unmittelbare wirtschaftliche Not. Um die Existenzen der Betroffenen zu sichern, wurden auf allen staatlichen Ebenen Unterstützungsmassnahmen ergriffen. So hat auch der Winterthurer Stadtrat im April 2020 gestützt auf eine Ausnahmeregelung des Zürcher Regierungsrates einen Verpflichtungskredit von fünf Millionen Franken für städtische Unterstützungsleistungen gesprochen. Mit diesem Rahmenkredit wurde ein Höchstbetrag festgesetzt, bis zu dem der Stadtrat verschiedensten Zielgruppen schnell und unkompliziert finanziell aushelfen konnte.
Zielgerichtete und unbürokratische Hilfe In einer ersten Phase baute die Stadt Winterthur in Abstimmung mit dem Kanton ein Nothilfe-Regime für Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe mit Sitz in Winterthur auf. Damit gelang es, vulnerable wirtschaftliche Strukturen bis zum Eintreffen der regulären Leistungen von Bund und Kanton überbrückend zu schützen. Nachfolgend richtete die Stadt Winterthur situativ und zielgerichtet weitere Unterstützungsleistungen aus, wo dies wirtschaftlich und gesellschaftlich angezeigt war.
Die Stadt hat damit ihre Verantwortung als tiefste und für Bevölkerung und Betriebe nahbarste staatliche Ebene wahrgenommen. Dort, wo übergeordnete Leistungen nicht, nicht ausreichend oder erst mit zeitlicher Verzögerung eintrafen, sprang die Stadt Winterthur unbürokratisch ein.
Finanzierung der Unterstützungsleistungen Als der Stadtrat den Rahmenkredit festlegte, bestanden grosse Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung und der finanziellen Folgen der Pandemie. Demensprechend musste die Höhe dieses Kredits geschätzt und sorgfältig abgewägt werden. Die in der Folge getätigten Unterstützungsleistungen konnten allesamt im Rahmen der fünf Millionen Franken finanziert werden.
Die Endabrechnung der Unterstützungsmassnahmen zeigt Bruttoausgaben von rund 3,9 Millionen Franken. Da die kurzfristige wirtschaftliche Nothilfe (684 758 Franken) vollständig vom Kanton finanziert wurde, resultieren für die Stadt Winterthur Nettoausgaben von rund 3,3 Millionen Franken. Damit wurde der Rahmenkredit um 1,7 Millionen Franken unterschritten.
Mit Beginn der behördlichen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus im Frühling 2020 gerieten viele Unternehmen und Organisationen in unmittelbare wirtschaftliche Not. Um die Existenzen der Betroffenen zu sichern, wurden auf allen staatlichen Ebenen Unterstützungsmassnahmen ergriffen. So hat auch der Winterthurer Stadtrat im April 2020 gestützt auf eine Ausnahmeregelung des Zürcher Regierungsrates einen Verpflichtungskredit von fünf Millionen Franken für städtische Unterstützungsleistungen gesprochen. Mit diesem Rahmenkredit wurde ein Höchstbetrag festgesetzt, bis zu dem der Stadtrat verschiedensten Zielgruppen schnell und unkompliziert finanziell aushelfen konnte.
Zielgerichtete und unbürokratische Hilfe In einer ersten Phase baute die Stadt Winterthur in Abstimmung mit dem Kanton ein Nothilfe-Regime für Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe mit Sitz in Winterthur auf. Damit gelang es, vulnerable wirtschaftliche Strukturen bis zum Eintreffen der regulären Leistungen von Bund und Kanton überbrückend zu schützen. Nachfolgend richtete die Stadt Winterthur situativ und zielgerichtet weitere Unterstützungsleistungen aus, wo dies wirtschaftlich und gesellschaftlich angezeigt war.
Die Stadt hat damit ihre Verantwortung als tiefste und für Bevölkerung und Betriebe nahbarste staatliche Ebene wahrgenommen. Dort, wo übergeordnete Leistungen nicht, nicht ausreichend oder erst mit zeitlicher Verzögerung eintrafen, sprang die Stadt Winterthur unbürokratisch ein.
Finanzierung der Unterstützungsleistungen Als der Stadtrat den Rahmenkredit festlegte, bestanden grosse Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung und der finanziellen Folgen der Pandemie. Demensprechend musste die Höhe dieses Kredits geschätzt und sorgfältig abgewägt werden. Die in der Folge getätigten Unterstützungsleistungen konnten allesamt im Rahmen der fünf Millionen Franken finanziert werden.
Die Endabrechnung der Unterstützungsmassnahmen zeigt Bruttoausgaben von rund 3,9 Millionen Franken. Da die kurzfristige wirtschaftliche Nothilfe (684 758 Franken) vollständig vom Kanton finanziert wurde, resultieren für die Stadt Winterthur Nettoausgaben von rund 3,3 Millionen Franken. Damit wurde der Rahmenkredit um 1,7 Millionen Franken unterschritten.