23. Mär. 2023, 07:50 Uhr
Gebührenanpassung für das Parkieren in der weissen Zone
Der Stadtrat setzt per 1. Mai 2023 die überarbeitete Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund in Kraft. Sie regelt das Parkieren in der weissen Zone. Die Vollzugsverordnung setzt die Gebührenhöhe fest und bestimmt neu «spezielle Zielorte». Diese Orte mit hohem Parkierungsdruck sollen mittels höherer Gebühren gezielt entlastet werden. Die Revision aller Erlasse zur Parkplatzbewirtschaftung ist eine Massnahme des städtischen Gesamtverkehrskonzepts, das den wachsenden Verkehr in der Winterthur nachhaltig steuern will. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund konnte die Totalrevision nun abgeschlossen werden.
Das Winterthurer Stadtparlament hat die überarbeitete Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund (weisse Zone) am 31. Oktober 2022 angenommen (vgl. Medienmitteilung «Neuer Anlauf für die Parkierungsgebühren» vom Juni 2022). Die seither laufenden Rechtsmittel- und Referendumsfristen sind unbenutzt abgelaufen. Deshalb hat der Stadtrat nun das Inkrafttreten per 1. Mai 2023 beschlossen sowie die Vollzugsbestimmungen der Verordnung erlassen.
Benutzungsgebühren festgesetzt In den Stadt- und Quartierzentren sowie an den speziellen Zielorten ist ab einer Dauer von 45 Minuten zusätzlich zur Kontrollgebühr (Fr. 1.00 für die ersten 45 Minuten, danach Fr. 1.50 pro Stunde) eine Benutzungsgebühr zu entrichten. Sie darf nach Vorgaben des Stadtparlaments maximal Fr. 1.80 betragen. Der Stadtrat hat die Benutzungsgebühr in den Stadtzentren auf Fr. 1.50, in den Quartierzentren auf Fr. 0.90 und an den speziellen Zielorten auf Fr. 1.30 festgesetzt.
Der Stadtrat schöpft den ihm zur Verfügung stehend Gebührenrahmen nicht voll aus. Er folgt damit dem Willen der Stimmbevölkerung und des Stadtparlaments sowie der Empfehlung des Preisüberwachers nach tiefen Parkierungsgebühren. Die Höhe der Parkierungsgebühren ist jedoch eine wichtige verkehrspolitische und ökologische Lenkungsmöglichkeit. Von dieser macht der Stadtrat Gebrauch, weil das Verkehrsnetz der Stadt Winterthur stark ausgelastet ist. Die Auswirkungen davon – insbesondere Stau, Lärm und Luftverschmutzung – belasten die Bevölkerung zunehmend.
Spezielle Zielorte definiert Als weitere Massnahme der gezielten Verkehrslenkung werden die stark frequentierten weissen Zonen bei der Schützenwiese, beim Kantonsspital Winterthur, beim Schützenweiher und beim Wildpark Bruderhaus neu als «spezielle Zielorte» definiert. Dort sollen künftig höhere Gebühren fürs Parkieren erhoben werden, um den störenden Folgen des hohen Parkierungsdrucks, wie Lärmemissionen, Suchverkehr, wildes Parkieren etc. entgegenzuwirken. Durch die Differenzierung der Gebühren nach Zentrumszonen, Quartierzonen und neu speziellen Zielorten berücksichtigt der Stadtrat das übergeordnete öffentliche Interesse nach einer gezielten Entlastung des Winterthurer Verkehrsnetzes.
Totalrevision der Parkplatzbewirtschaftungserlasse ist abgeschlossen Bereits seit 1. Januar 2022 in Kraft sind die Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone und die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund. Somit ist das Projekt der Totalrevisionen der Erlasse zur Parkplatzbewirtschaftung nun abgeschlossen. Dieses ist Teil des Gesamtverkehrskonzepts, mit dem der Stadtrat den Verkehr nachhaltig steuern will.
Das Winterthurer Stadtparlament hat die überarbeitete Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund (weisse Zone) am 31. Oktober 2022 angenommen (vgl. Medienmitteilung «Neuer Anlauf für die Parkierungsgebühren» vom Juni 2022). Die seither laufenden Rechtsmittel- und Referendumsfristen sind unbenutzt abgelaufen. Deshalb hat der Stadtrat nun das Inkrafttreten per 1. Mai 2023 beschlossen sowie die Vollzugsbestimmungen der Verordnung erlassen.
Benutzungsgebühren festgesetzt In den Stadt- und Quartierzentren sowie an den speziellen Zielorten ist ab einer Dauer von 45 Minuten zusätzlich zur Kontrollgebühr (Fr. 1.00 für die ersten 45 Minuten, danach Fr. 1.50 pro Stunde) eine Benutzungsgebühr zu entrichten. Sie darf nach Vorgaben des Stadtparlaments maximal Fr. 1.80 betragen. Der Stadtrat hat die Benutzungsgebühr in den Stadtzentren auf Fr. 1.50, in den Quartierzentren auf Fr. 0.90 und an den speziellen Zielorten auf Fr. 1.30 festgesetzt.
Der Stadtrat schöpft den ihm zur Verfügung stehend Gebührenrahmen nicht voll aus. Er folgt damit dem Willen der Stimmbevölkerung und des Stadtparlaments sowie der Empfehlung des Preisüberwachers nach tiefen Parkierungsgebühren. Die Höhe der Parkierungsgebühren ist jedoch eine wichtige verkehrspolitische und ökologische Lenkungsmöglichkeit. Von dieser macht der Stadtrat Gebrauch, weil das Verkehrsnetz der Stadt Winterthur stark ausgelastet ist. Die Auswirkungen davon – insbesondere Stau, Lärm und Luftverschmutzung – belasten die Bevölkerung zunehmend.
Spezielle Zielorte definiert Als weitere Massnahme der gezielten Verkehrslenkung werden die stark frequentierten weissen Zonen bei der Schützenwiese, beim Kantonsspital Winterthur, beim Schützenweiher und beim Wildpark Bruderhaus neu als «spezielle Zielorte» definiert. Dort sollen künftig höhere Gebühren fürs Parkieren erhoben werden, um den störenden Folgen des hohen Parkierungsdrucks, wie Lärmemissionen, Suchverkehr, wildes Parkieren etc. entgegenzuwirken. Durch die Differenzierung der Gebühren nach Zentrumszonen, Quartierzonen und neu speziellen Zielorten berücksichtigt der Stadtrat das übergeordnete öffentliche Interesse nach einer gezielten Entlastung des Winterthurer Verkehrsnetzes.
Totalrevision der Parkplatzbewirtschaftungserlasse ist abgeschlossen Bereits seit 1. Januar 2022 in Kraft sind die Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone und die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund. Somit ist das Projekt der Totalrevisionen der Erlasse zur Parkplatzbewirtschaftung nun abgeschlossen. Dieses ist Teil des Gesamtverkehrskonzepts, mit dem der Stadtrat den Verkehr nachhaltig steuern will.