03. Juni 2014
Ein Jahr KESB: Meldungsflut erfordert Anpassungen
Der erste Geschäftsbericht der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für die Bezirk ...
Der erste Geschäftsbericht der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für die Bezirke Winterthur und Andelfingen liegt vor. Die KESB hat die Aufbauphase gut gemeistert. Eine besondere Herausforderung war der massive Anstieg der Meldungen. Im ersten Betriebsjahr eröffnete die Behörde 5520 neue Verfahren, weit mehr als erwartet. Aufgrund der Erfahrungen der ersten zwölf Monate setzte die KESB einige organisatorische Anpassungen um. Der Stellenplan musste um vier Stellen erhöht werden. Die kleine Aussenstelle in Andelfingen wurde geschlossen, was Abläufe vereinfacht und Kosten spart.
Am 1. Januar 2013 wurde das über 100-jährige Vormundschaftsrecht durch ein modernes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Gleichzeitig nahm die KESB Winterthur-Andelfingen mit 45 Mitarbeitenden ihre Arbeit auf. Sie ist die viertgrösste der Schweiz und erfüllt ihre gesetzlichen Aufgaben für 44 Gemeinden der Bezirke Winterthur und Andelfingen sowie für die Stadt Winterthur.
Kennzahlen 20132013 wurden 5520 Verfahren neu eingeleitet und 4457 Verfahren abgeschlossen, was einer Quote von 80 Prozent entspricht. Trotz insgesamt rund 2800 Mehrarbeitsstunden der Behördenmitglieder und Fachmitarbeitenden waren per Ende Jahr 2104 Fälle pendent. Nebst der Fallarbeit wurden Arbeitsprozesse und Richtlinien erarbeitet sowie offene Fragen zum neuen Recht geklärt. Die Nettokosten von rund 6,6 Millionen Franken werden anteilmässig von der Stadt Winterthur und den 44 Vertragsgemeinden übernommen.
Erkenntnisse und Massnahmen Die starke Belastung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ist schweizweit ein Thema. Generell muss festgestellt werden, dass die Anzahl Fälle und der Ressourcenbedarf deutlich unterschätzt worden sind. Zudem kommen mit den neuen Bestimmungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge ab Mitte 2014 zusätzliche Aufgaben auf die KESB zu. Daher hat der Stadtrat von Winterthur einer Aufstockung des Stellenplans mit 4 unbefristeten und 2,5 befristeten Stellen (bis Ende 2015) zugestimmt, damit der gesetzliche Auftrag erfüllt werden kann und die pendenten und neuen Fälle in angemessener Frist bearbeitet werden können.
Um Abläufe zu vereinfachen und um Kosten zu sparen, wurde die Aussenstelle in Andelfingen (Abteilung 9) geschlossen und die Arbeitsplätze wurden nach Winterthur verlegt. Die Abteilung 9 mit Jan Prager als Vizepräsident der KESB und die bisherigen Mitarbeitenden bleiben jedoch weiterhin für die Verfahren und Anliegen des Bezirks Andelfingen zuständig.
<
b>Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)Die KESB ist zuständig für den Schutz von Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.
Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand oder eine Beiständin ein, beispielsweise wenn eine betagte Person mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder Eltern nicht in der Lage sind, sich genügend um ihre Kinder zu sorgen.
In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.
Am 1. Januar 2013 wurde das über 100-jährige Vormundschaftsrecht durch ein modernes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Gleichzeitig nahm die KESB Winterthur-Andelfingen mit 45 Mitarbeitenden ihre Arbeit auf. Sie ist die viertgrösste der Schweiz und erfüllt ihre gesetzlichen Aufgaben für 44 Gemeinden der Bezirke Winterthur und Andelfingen sowie für die Stadt Winterthur.
Kennzahlen 20132013 wurden 5520 Verfahren neu eingeleitet und 4457 Verfahren abgeschlossen, was einer Quote von 80 Prozent entspricht. Trotz insgesamt rund 2800 Mehrarbeitsstunden der Behördenmitglieder und Fachmitarbeitenden waren per Ende Jahr 2104 Fälle pendent. Nebst der Fallarbeit wurden Arbeitsprozesse und Richtlinien erarbeitet sowie offene Fragen zum neuen Recht geklärt. Die Nettokosten von rund 6,6 Millionen Franken werden anteilmässig von der Stadt Winterthur und den 44 Vertragsgemeinden übernommen.
Erkenntnisse und Massnahmen Die starke Belastung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ist schweizweit ein Thema. Generell muss festgestellt werden, dass die Anzahl Fälle und der Ressourcenbedarf deutlich unterschätzt worden sind. Zudem kommen mit den neuen Bestimmungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge ab Mitte 2014 zusätzliche Aufgaben auf die KESB zu. Daher hat der Stadtrat von Winterthur einer Aufstockung des Stellenplans mit 4 unbefristeten und 2,5 befristeten Stellen (bis Ende 2015) zugestimmt, damit der gesetzliche Auftrag erfüllt werden kann und die pendenten und neuen Fälle in angemessener Frist bearbeitet werden können.
Um Abläufe zu vereinfachen und um Kosten zu sparen, wurde die Aussenstelle in Andelfingen (Abteilung 9) geschlossen und die Arbeitsplätze wurden nach Winterthur verlegt. Die Abteilung 9 mit Jan Prager als Vizepräsident der KESB und die bisherigen Mitarbeitenden bleiben jedoch weiterhin für die Verfahren und Anliegen des Bezirks Andelfingen zuständig.
<
b>Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)Die KESB ist zuständig für den Schutz von Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.
Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand oder eine Beiständin ein, beispielsweise wenn eine betagte Person mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder Eltern nicht in der Lage sind, sich genügend um ihre Kinder zu sorgen.
In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.