23. Mär. 2017, 08:01 Uhr
medienmitteilung
Abstimmungen zu KSW und IPW: Stadtrat mit differenzierten Empfehlungen
Der Winterthurer Stadtrat befürwortet das neue Gesetz für das Kantonsspital Winterthur (KSW). Zur Vorlage über die Umwandlung der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (IPW) in eine Aktiengesellschaft gibt der Stadtrat keine Empfehlung ab.
Das Kantonsspital Winterthur erbringt eine gute medizinische Grundversorgung von hoher Qualität und ist gleichzeitig ein wichtiger Arbeitgeber in der Region Winterthur. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Allerdings befindet sich das KSW in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld, das hohe Flexibilität erfordert. Um schneller auf Entwicklungen im Gesundheitswesen reagieren zu können und konkurrenzfähig zu bleiben, benötigt das KSW mehr unternehmerische Freiheit und die entsprechenden Rahmenbedingungen. Der Stadtrat unterstützt daher die Änderung der Rechtsform in eine Aktiengesellschaft. Für die Zustimmung zur Vorlage war entscheidend, dass die Aktienmehrheit beim Kanton Zürich verbleibt und diese Mehrheit nicht ohne referendumsfähigen Entscheid des Kantonsrates veräussert werden kann.
Auch bei der Integrierten Psychiatrie Winterthur (IPW), einer Pionierin der Integrierten Versorgung im Gesundheitswesen mit einer Vielzahl von gemeindenahen Angeboten, sieht der Stadtrat den Bedarf nach mehr unternehmerischen Freiheiten. Allerdings präsentiert sich die Situation hier etwas anders als beim KSW: Die IPW ist in ihrem Versorgungsgebiet für die ihr zugewiesenen Patientinnen und Patienten zuständig. Es herrscht kein vergleichbarer Wettbewerb wie bei den Akutspitälern. Eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft drängt sich laut Stadtrat nicht auf. Es wären auch andere Rechtsformen geeignet, um die gewünschten Rahmenbedingungen zu schaffen. Bereits in der Vernehmlassung plädierte der Stadtrat, im Einklang mit anderen lokalen Akteuren im Gesundheitsbereich, für die Schaffung einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Der Stadtrat verzichtet deshalb bei dieser Vorlage auf eine Abstimmungsparole.
Das Kantonsspital Winterthur erbringt eine gute medizinische Grundversorgung von hoher Qualität und ist gleichzeitig ein wichtiger Arbeitgeber in der Region Winterthur. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Allerdings befindet sich das KSW in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld, das hohe Flexibilität erfordert. Um schneller auf Entwicklungen im Gesundheitswesen reagieren zu können und konkurrenzfähig zu bleiben, benötigt das KSW mehr unternehmerische Freiheit und die entsprechenden Rahmenbedingungen. Der Stadtrat unterstützt daher die Änderung der Rechtsform in eine Aktiengesellschaft. Für die Zustimmung zur Vorlage war entscheidend, dass die Aktienmehrheit beim Kanton Zürich verbleibt und diese Mehrheit nicht ohne referendumsfähigen Entscheid des Kantonsrates veräussert werden kann.
Auch bei der Integrierten Psychiatrie Winterthur (IPW), einer Pionierin der Integrierten Versorgung im Gesundheitswesen mit einer Vielzahl von gemeindenahen Angeboten, sieht der Stadtrat den Bedarf nach mehr unternehmerischen Freiheiten. Allerdings präsentiert sich die Situation hier etwas anders als beim KSW: Die IPW ist in ihrem Versorgungsgebiet für die ihr zugewiesenen Patientinnen und Patienten zuständig. Es herrscht kein vergleichbarer Wettbewerb wie bei den Akutspitälern. Eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft drängt sich laut Stadtrat nicht auf. Es wären auch andere Rechtsformen geeignet, um die gewünschten Rahmenbedingungen zu schaffen. Bereits in der Vernehmlassung plädierte der Stadtrat, im Einklang mit anderen lokalen Akteuren im Gesundheitsbereich, für die Schaffung einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Der Stadtrat verzichtet deshalb bei dieser Vorlage auf eine Abstimmungsparole.