29. Aug. 2017, 08:14 Uhr
medienmitteilung, stadtwerk winterthur
Erschliessung der Aussenwachten mit Glasfaser zu späterem Zeitpunkt
Der Anschluss der letzten noch nicht erschlossenen Aussenwachten Reutlingen, Grundhof, Neuburg und Radhof ans Winterthurer Glasfasernetz wird wie vorgesehen ins Auge gefasst, sobald in diesen Gebieten Arbeiten am Stromnetz anstehen. Ein davon entkoppeltes Vorgehen beim Ausbau des Glasfasernetzes wäre im aktuellen Marktumfeld nicht wirtschaftlich. Die finanzielle Lage der Stadt Winterthur lässt es nicht zu, bewusst unrentable Investitionen zu tätigen, die allenfalls mit Steuergeldern gedeckt werden müssten.
Im Jahr 2012 erteilte die Winterthurer Stimmbevölkerung den Auftrag, bis Ende 2017 ein Glasfasernetz aufzubauen und 95 Prozent der Liegenschaften auf Gemeindegebiet mit Glasfaser zu erschliessen. Dieses Ziel wird Stadtwerk Winterthur bis Ende dieses Jahres erfüllen. Da die Stadt Winterthur seit der Volksabstimmung stark gewachsen ist, wurden in dieser Zeit sogar fast 10 Prozent mehr Gebäude erschlossen, als seinerzeit erwartet. Dank laufender Nutzung von Synergien mit Arbeiten am Stromnetz konnte Stadtwerk Winterthur zudem günstiger bauen. Der Baukredit wird aus heutiger Sicht unterschritten werden. Mit dem Kredit bewilligte die Stimmbevölkerung seinerzeit auch die Übertragung von 15,6 Millionen Franken von der Betriebsreserve Stromhandel ins Geschäftsfeld Telekom. Diese Startfinanzierung ist ab 2024 zurückzuzahlen.
Negative Betriebszahlen – unverantwortbare Investitionen Die Abstimmungsvorlage sah ausdrücklich vor, die Aussenwachten erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erschliessen, und zwar im Zuge von Erneuerungsarbeiten am örtlichen Stromnetz, wie dies beispielsweise 2018 in Stadel der Fall sein wird. Ohne diese Synergienutzung wäre die Erschliessung unverhältnismässig teuer. Dies gilt heute umso mehr, als sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtert haben.
Das Geschäftsfeld Telekom befindet sich in einem Marktumfeld mit starkem Konkurrenzdruck. Die Nutzungspreise für die Miete der Glasfaser und somit die Einnahmen sind in den letzten Jahren gesunken und deutlich tiefer, als zum Zeitpunkt der Volksabstimmung prognostiziert. Die Folge davon ist ein Verlust von über drei Millionen Franken im Jahr 2016 im Geschäftsfeld Telekom. Unter diesen Vorzeichen die Aussenwachten erschliessen zu wollen, wäre betriebswirtschaftlich unverantwortlich. Stadtwerk Winterthur ist verpflichtet, der Wirtschaftlichkeit von Geschäftsfeldern im Markt oberste Priorität zu geben. Deshalb werden zurzeit Massnahmen und Strategien erarbeitet, um das Geschäftsfeld wirtschaftlich betreiben zu können.
Dringliche Motion für Stadtrat nicht erheblich Der bewilligte Glasfaser-Kredit wird nicht vollständig ausgeschöpft werden. Trotzdem ist es für die Stadt Winterthur in der aktuellen finanziellen Lage nicht sinnvoll, Gelder in unrentable Vorhaben zu investieren, die allenfalls mit Steuergeldern finanziert werden müssten.
Eine dringliche Motion verlangt vom Stadtrat, dass die Aussenwachten mit Glasfaser erschlossen werden, solange noch das Planungs-Know-how bei Stadtwerk Winterthur vorhanden sei und die entsprechenden Synergien genutzt werden können. Die Synergien fallen jedoch nicht in der Planung, sondern im gemeinsamen Bau zusammen mit allfälligen Arbeiten am Stromnetz an. Der Stadtrat beantragt, die Motion deshalb als nicht erheblich zu erklären.
Im Jahr 2012 erteilte die Winterthurer Stimmbevölkerung den Auftrag, bis Ende 2017 ein Glasfasernetz aufzubauen und 95 Prozent der Liegenschaften auf Gemeindegebiet mit Glasfaser zu erschliessen. Dieses Ziel wird Stadtwerk Winterthur bis Ende dieses Jahres erfüllen. Da die Stadt Winterthur seit der Volksabstimmung stark gewachsen ist, wurden in dieser Zeit sogar fast 10 Prozent mehr Gebäude erschlossen, als seinerzeit erwartet. Dank laufender Nutzung von Synergien mit Arbeiten am Stromnetz konnte Stadtwerk Winterthur zudem günstiger bauen. Der Baukredit wird aus heutiger Sicht unterschritten werden. Mit dem Kredit bewilligte die Stimmbevölkerung seinerzeit auch die Übertragung von 15,6 Millionen Franken von der Betriebsreserve Stromhandel ins Geschäftsfeld Telekom. Diese Startfinanzierung ist ab 2024 zurückzuzahlen.
Negative Betriebszahlen – unverantwortbare Investitionen Die Abstimmungsvorlage sah ausdrücklich vor, die Aussenwachten erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erschliessen, und zwar im Zuge von Erneuerungsarbeiten am örtlichen Stromnetz, wie dies beispielsweise 2018 in Stadel der Fall sein wird. Ohne diese Synergienutzung wäre die Erschliessung unverhältnismässig teuer. Dies gilt heute umso mehr, als sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtert haben.
Das Geschäftsfeld Telekom befindet sich in einem Marktumfeld mit starkem Konkurrenzdruck. Die Nutzungspreise für die Miete der Glasfaser und somit die Einnahmen sind in den letzten Jahren gesunken und deutlich tiefer, als zum Zeitpunkt der Volksabstimmung prognostiziert. Die Folge davon ist ein Verlust von über drei Millionen Franken im Jahr 2016 im Geschäftsfeld Telekom. Unter diesen Vorzeichen die Aussenwachten erschliessen zu wollen, wäre betriebswirtschaftlich unverantwortlich. Stadtwerk Winterthur ist verpflichtet, der Wirtschaftlichkeit von Geschäftsfeldern im Markt oberste Priorität zu geben. Deshalb werden zurzeit Massnahmen und Strategien erarbeitet, um das Geschäftsfeld wirtschaftlich betreiben zu können.
Dringliche Motion für Stadtrat nicht erheblich Der bewilligte Glasfaser-Kredit wird nicht vollständig ausgeschöpft werden. Trotzdem ist es für die Stadt Winterthur in der aktuellen finanziellen Lage nicht sinnvoll, Gelder in unrentable Vorhaben zu investieren, die allenfalls mit Steuergeldern finanziert werden müssten.
Eine dringliche Motion verlangt vom Stadtrat, dass die Aussenwachten mit Glasfaser erschlossen werden, solange noch das Planungs-Know-how bei Stadtwerk Winterthur vorhanden sei und die entsprechenden Synergien genutzt werden können. Die Synergien fallen jedoch nicht in der Planung, sondern im gemeinsamen Bau zusammen mit allfälligen Arbeiten am Stromnetz an. Der Stadtrat beantragt, die Motion deshalb als nicht erheblich zu erklären.