28. Sep. 2018, 08:16 Uhr
medienmitteilung, schule
Stadtrat und Zentralschulpflege stellen Massnahmen zur Entlastung der Schulleitungen vor
Der Stadtrat hat zusammen mit der Zentralschulpflege zur Interpellation «Belastungen im Schulleitungsumfeld» Stellung genommen. In der schriftlichen Beantwortung werden die hohe Belastungssituation dieser Berufsgruppe und ein entsprechender Handlungsbedarf anerkannt. Zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung der Belastungssituation bei der Führung der Schulen sind verschiedene Massnahmen in Planung oder bereits aufgegleist.
Ende letzten Jahres hat die Schulleiterkonferenz eine Befragung zur Arbeitszufriedenheit und Gesundheit der Schulleitenden in Winterthur durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten einen klaren Handlungsbedarf auf. Der Stadtrat hat zusammen mit der Zentralschulpflege (ZSP) nun zu einer in diesem Zusammenhang eingereichten Interpellation aus dem Grossen Gemeinderat Stellung genommen.
Bereits seit der flächendeckenden Einführung der Schulleitungen in den Winterthurer Schulen im Jahr 2007 beobachten die Kreisschulpflegen, die Zentralschulpflege und der Stadtrat die Belastungssituation dieser Berufsgruppe kontinuierlich. So wurde schon früh erkannt, dass die vom Kanton zugeteilten Vollzeiteinheiten für die Führung der Schulen knapp bemessen sind. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wurden deshalb zur Entlastung der Schulleitenden im Verlauf der Jahre verschiedene Massnahmen beschlossen und umgesetzt.
So wurden im Jahr 2010 auf Kosten der Stadt Winterthur sogenannte kommunale Erweiterun-gen der Schulleitungspensen bewilligt. Weiter wurden mit dem Ziel, die administrative Unterstützung der Schulleitenden zu verbessern, im Jahr 2014 die Pensen der Sekretariate der Kreisschulpflegen erweitert. Zur Unterstützung der Schulleitungen bei der Einführung des Lehrplans 21 erhielten die Schulen 2017 von der ZSP zudem zusätzliche Pensen für die Anstellung von Lehrplanverantwortlichen.
Die ZSP und der Stadtrat sind sich bewusst, dass weitere Massnahmen notwendig sind, um die Arbeitssituation bei der Führung der Schulen in der Praxis zu optimieren. Es wurden darum weitere Massnahmen zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung der Belastungssituation in Aussicht gestellt. So soll die Einsparung der bestehenden kommunalen Erweiterung der Schulleitungspensen, die einst als Massnahme im städtischen Sanierungsprogramm «Balance» beschlossen wurde, vorläufig nicht umgesetzt werden. Zudem werden mit dem Budget 2019 zusätzlich 2,6 Stellen für die Administration in den Schulkreisen beantragt. Eine Arbeitsgruppe wird den Einsatz dieser zusätzlichen Ressourcen insbesondere auch die Abgrenzung zwischen Kreisschulsekretariaten und Schulhausadministration behandeln. Im Zusammenhang mit der
Umsetzung des schulischen Integrationsprojektes Wega, das mehr Aufgaben den Schulen zuweist, wird eine zusätzliche Erhöhung der Sekretariatspensen in den Schulen geprüft und mit dem Budget beantragt.
Der Stadtrat und die ZSP hoffen, mit diesen Massnahmen eine erste Entspannung im Arbeitsumfeld der Schulleitenden erwirken zu können. Die für die Legislatur 2018 bis 2022 neu zusammengesetzte Zentralschulpflege wird sich zudem der Belastungssituation der Schulleitenden mit hoher Priorität annehmen und mit dem Stadtrat und dem Grossen Gemeinderat weitere Entlastungsmöglichkeiten diskutieren.
Interpellationsantwort an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Ende letzten Jahres hat die Schulleiterkonferenz eine Befragung zur Arbeitszufriedenheit und Gesundheit der Schulleitenden in Winterthur durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten einen klaren Handlungsbedarf auf. Der Stadtrat hat zusammen mit der Zentralschulpflege (ZSP) nun zu einer in diesem Zusammenhang eingereichten Interpellation aus dem Grossen Gemeinderat Stellung genommen.
Bereits seit der flächendeckenden Einführung der Schulleitungen in den Winterthurer Schulen im Jahr 2007 beobachten die Kreisschulpflegen, die Zentralschulpflege und der Stadtrat die Belastungssituation dieser Berufsgruppe kontinuierlich. So wurde schon früh erkannt, dass die vom Kanton zugeteilten Vollzeiteinheiten für die Führung der Schulen knapp bemessen sind. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wurden deshalb zur Entlastung der Schulleitenden im Verlauf der Jahre verschiedene Massnahmen beschlossen und umgesetzt.
So wurden im Jahr 2010 auf Kosten der Stadt Winterthur sogenannte kommunale Erweiterun-gen der Schulleitungspensen bewilligt. Weiter wurden mit dem Ziel, die administrative Unterstützung der Schulleitenden zu verbessern, im Jahr 2014 die Pensen der Sekretariate der Kreisschulpflegen erweitert. Zur Unterstützung der Schulleitungen bei der Einführung des Lehrplans 21 erhielten die Schulen 2017 von der ZSP zudem zusätzliche Pensen für die Anstellung von Lehrplanverantwortlichen.
Die ZSP und der Stadtrat sind sich bewusst, dass weitere Massnahmen notwendig sind, um die Arbeitssituation bei der Führung der Schulen in der Praxis zu optimieren. Es wurden darum weitere Massnahmen zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung der Belastungssituation in Aussicht gestellt. So soll die Einsparung der bestehenden kommunalen Erweiterung der Schulleitungspensen, die einst als Massnahme im städtischen Sanierungsprogramm «Balance» beschlossen wurde, vorläufig nicht umgesetzt werden. Zudem werden mit dem Budget 2019 zusätzlich 2,6 Stellen für die Administration in den Schulkreisen beantragt. Eine Arbeitsgruppe wird den Einsatz dieser zusätzlichen Ressourcen insbesondere auch die Abgrenzung zwischen Kreisschulsekretariaten und Schulhausadministration behandeln. Im Zusammenhang mit der
Umsetzung des schulischen Integrationsprojektes Wega, das mehr Aufgaben den Schulen zuweist, wird eine zusätzliche Erhöhung der Sekretariatspensen in den Schulen geprüft und mit dem Budget beantragt.
Der Stadtrat und die ZSP hoffen, mit diesen Massnahmen eine erste Entspannung im Arbeitsumfeld der Schulleitenden erwirken zu können. Die für die Legislatur 2018 bis 2022 neu zusammengesetzte Zentralschulpflege wird sich zudem der Belastungssituation der Schulleitenden mit hoher Priorität annehmen und mit dem Stadtrat und dem Grossen Gemeinderat weitere Entlastungsmöglichkeiten diskutieren.
Interpellationsantwort an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch