6. Okt. 2021, 08:30 Uhr
medienmitteilung, stadtgruen
Unterstützung für Waldeigentümerschaft
Die Stadt hat in den Jahren 2018 bis 2021 Korporationen und Privatwaldeigentümer/-innen mit Sofortmassnahmen unterstützt, um die Ausbreitung des Borkenkäfers einzudämmen. Private erbringen mit der Pflege ihres Waldes wichtige Leistungen für die Allgemeinheit. Der Stadtrat hat darum beschlossen, Korporationen und Private auch weiterhin zu unterstützen.
Der Winterthurer Wald ist ein wichtiger Naherholungsraum für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt. Rund ein Fünftel dieses Waldes ist in privatem Eigentum. Das gesamte Waldgebiet darf aber frei betreten werden, unabhängig davon ob es Privaten, Stadt, Kanton oder Bund gehört. Die Bevölkerung kann dabei nicht erkennen, ob sie sich im privaten oder öffentlichen Wald aufhält. Entsprechend verursachen Erholungssuchende teilweise auch im privaten Wald Schäden an Boden oder Waldbestand. Mit der Pflege und Bewirtschaftung ihres Waldes leisten die Eigentümerinnen und Eigentümer einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität in Winterthur. Sie erhalten dafür immer weniger Gegenwert. Denn: Bis in die 70er-Jahre war ein Waldstück eine gute Einnahmequelle; seither sanken die Erträge.
Dürre, Borkenkäfer, Stürme und Nassschnee haben zwischen 2018 und 2021 schweizweit zu einem grossen Anfall an Schadholz geführt und die Holzpreise abstürzen lassen. Zur Unterstützung der Privatwaldeigentümer und -eigentümerinnen erliess der Stadtrat ihnen damals die Kosten für den Verkauf ihres Holzes. Vom Borkenkäfer befallene Bäume wurden durch das Forstpersonal von Stadtgrün Winterthur zum Gegenwert des Holzes – also für die Eigentümerschaft kostenlos – gefällt und aus dem Wald entfernt. Nicht zuletzt dank dieser Massnahmen hielten sich die Schäden in den Winterthurer Wäldern in Grenzen.
Diesen Sommer haben die Privatwaldeigentümerinnen und -eigentümer eine Petition lanciert. Sie wünschen, dass die Stadt sie wenn nötig auch in den kommenden Jahren unterstützt. Der Stadtrat hat daraufhin beschlossen, bei nicht kostendeckenden Holzschlägen das Holz kostenlos ab Stock (also ungeschlagen) zu übernehmen. Mit diesem Entscheid kann das Forstpersonal auch künftig Holzschläge und Waldpflegemassnahmen im Privatwald ausführen, die im öffentlichen Interesse liegen und ohne die Hilfe von Stadtgrün für die Eigentümerschaft nicht kostendeckend wären. Die Stadt verzichtet so auf Erträge von rund 20 000 Franken pro Jahr.
Der Winterthurer Wald ist ein wichtiger Naherholungsraum für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt. Rund ein Fünftel dieses Waldes ist in privatem Eigentum. Das gesamte Waldgebiet darf aber frei betreten werden, unabhängig davon ob es Privaten, Stadt, Kanton oder Bund gehört. Die Bevölkerung kann dabei nicht erkennen, ob sie sich im privaten oder öffentlichen Wald aufhält. Entsprechend verursachen Erholungssuchende teilweise auch im privaten Wald Schäden an Boden oder Waldbestand. Mit der Pflege und Bewirtschaftung ihres Waldes leisten die Eigentümerinnen und Eigentümer einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität in Winterthur. Sie erhalten dafür immer weniger Gegenwert. Denn: Bis in die 70er-Jahre war ein Waldstück eine gute Einnahmequelle; seither sanken die Erträge.
Dürre, Borkenkäfer, Stürme und Nassschnee haben zwischen 2018 und 2021 schweizweit zu einem grossen Anfall an Schadholz geführt und die Holzpreise abstürzen lassen. Zur Unterstützung der Privatwaldeigentümer und -eigentümerinnen erliess der Stadtrat ihnen damals die Kosten für den Verkauf ihres Holzes. Vom Borkenkäfer befallene Bäume wurden durch das Forstpersonal von Stadtgrün Winterthur zum Gegenwert des Holzes – also für die Eigentümerschaft kostenlos – gefällt und aus dem Wald entfernt. Nicht zuletzt dank dieser Massnahmen hielten sich die Schäden in den Winterthurer Wäldern in Grenzen.
Diesen Sommer haben die Privatwaldeigentümerinnen und -eigentümer eine Petition lanciert. Sie wünschen, dass die Stadt sie wenn nötig auch in den kommenden Jahren unterstützt. Der Stadtrat hat daraufhin beschlossen, bei nicht kostendeckenden Holzschlägen das Holz kostenlos ab Stock (also ungeschlagen) zu übernehmen. Mit diesem Entscheid kann das Forstpersonal auch künftig Holzschläge und Waldpflegemassnahmen im Privatwald ausführen, die im öffentlichen Interesse liegen und ohne die Hilfe von Stadtgrün für die Eigentümerschaft nicht kostendeckend wären. Die Stadt verzichtet so auf Erträge von rund 20 000 Franken pro Jahr.