25. Mär. 2019, 08:32 Uhr
dfi, medienmitteilung
Mehr Spielfläche beim Schulhaus Hegi
Nach dem Auszug der schulergänzenden Betreuung Hegi wird das von ihr genutzte Einfamilienhaus an der Mettlenstrasse 2 abgebrochen. Das Gelände wird anschliessend rekultiviert und dient dem Schulhaus Hegi als zusätzliche Spielfläche. Der Stadtrat hat die damit verbundenen Ausgaben in der Höhe von 70 000 Franken freigegeben.
Die schulergänzende Betreuung Hegi «Daheim» war seit dem 1. Mai 2004 in der städtischen Liegenschaft Mettlenstrasse 2 untergebracht. Aufgrund des Neubaus des Schulhauses Neuhegi konnte sie in dieses Gebäude umziehen.
Der Stadtrat hat nun über die weitere Nutzung des Einfamilienhauses entschieden. Um dieses weiterzuvermieten, wären Sanierungsmassnahmen in Höhe von schätzungsweise über 250 000 Franken nötig. Aufgrund des hohen Sanierungsaufwandes und da es sich nicht um ein Renditeobjekt handelt, hat der Stadtrat beschlossen, auf eine Instandstellung des Gebäudes zu verzichten und dieses abzubrechen. Anschliessend wird das Gelände rekultiviert, damit es künftig als zusätzliche Spielfläche des Schulhauses Hegi genutzt werden kann.
Der Stadtrat hat die Ausgaben für den Rückbau des Einfamilienhauses samt Nebengebäude und für die Rekultivierung des Landes im Betrag von rund 70 000 Franken freigegeben.
Die schulergänzende Betreuung Hegi «Daheim» war seit dem 1. Mai 2004 in der städtischen Liegenschaft Mettlenstrasse 2 untergebracht. Aufgrund des Neubaus des Schulhauses Neuhegi konnte sie in dieses Gebäude umziehen.
Der Stadtrat hat nun über die weitere Nutzung des Einfamilienhauses entschieden. Um dieses weiterzuvermieten, wären Sanierungsmassnahmen in Höhe von schätzungsweise über 250 000 Franken nötig. Aufgrund des hohen Sanierungsaufwandes und da es sich nicht um ein Renditeobjekt handelt, hat der Stadtrat beschlossen, auf eine Instandstellung des Gebäudes zu verzichten und dieses abzubrechen. Anschliessend wird das Gelände rekultiviert, damit es künftig als zusätzliche Spielfläche des Schulhauses Hegi genutzt werden kann.
Der Stadtrat hat die Ausgaben für den Rückbau des Einfamilienhauses samt Nebengebäude und für die Rekultivierung des Landes im Betrag von rund 70 000 Franken freigegeben.