7. Dez. 2017, 08:22 Uhr
medienmitteilung
Neu geordnete Prioritäten in der Integrationspolitik und kantonales Integrationsprogramm
Im Jahr 2012 hat der Stadtrat ein Leitbild für die städtische Integrationspolitik verabschiedet und die Umsetzung verschiedener Massnahmen in Auftrag gegeben. Gestützt auf eine Evaluation hat er nun die Prioritäten zum Leitbild aktualisiert und neu geordnet.
Das Leitbild Integrationspolitik der Stadt Winterthur beschreibt Handlungsfelder, Ziele und konkrete Massnahmen zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten. Bei der Erstellung des Leitbildes im Jahr 2012 hat der Stadtrat eine Reihe von prioritären Massnahmen definiert. Die weltpolitische Lage, die Migrationsbewegungen und damit die Herausforderungen, mit denen die Stadt im Bereich der Integration konfrontiert ist, haben sich inzwischen verändert. Der Stadtrat hat darum die Prioritäten in der Integrationspolitik diesen Veränderungen angepasst. Es sollen vermehrt Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden, um schwer erreichbare Zielgruppen niederschwellig anzugehen, für die Teilhabe am Quartierleben zu gewinnen und um gegenseitigen Respekt und Verständnis zu verbessern. Unverändert hohe Priorität haben spezifische Massnahmen zur Förderung der Gesundheit, der Kinder sowie der Sprachkompetenzen der Migrantinnen und Migranten.
Gleichzeitig lancieren Bund und Kantone die nächste Programmperiode des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP 2) und stellen Mittel zur spezifischen Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern zur Verfügung. Der Stadtrat schliesst dafür mit dem Kanton eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2018 bis 2021 ab. Nach einer Kürzung gegenüber der vorangegangenen Programmperiode beträgt der kantonale Beitrag an die Stadt Winterthur rund 425 000 Franken jährlich. Dank dieses Beitrags kann die Stadt ihre Integrationsförderangebote insbesondere in den Bereichen Erstinformation und Beratung, Sprache und Bildung, frühe Kindheit sowie Zusammenleben weiterführen.
Das Leitbild Integrationspolitik der Stadt Winterthur beschreibt Handlungsfelder, Ziele und konkrete Massnahmen zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten. Bei der Erstellung des Leitbildes im Jahr 2012 hat der Stadtrat eine Reihe von prioritären Massnahmen definiert. Die weltpolitische Lage, die Migrationsbewegungen und damit die Herausforderungen, mit denen die Stadt im Bereich der Integration konfrontiert ist, haben sich inzwischen verändert. Der Stadtrat hat darum die Prioritäten in der Integrationspolitik diesen Veränderungen angepasst. Es sollen vermehrt Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden, um schwer erreichbare Zielgruppen niederschwellig anzugehen, für die Teilhabe am Quartierleben zu gewinnen und um gegenseitigen Respekt und Verständnis zu verbessern. Unverändert hohe Priorität haben spezifische Massnahmen zur Förderung der Gesundheit, der Kinder sowie der Sprachkompetenzen der Migrantinnen und Migranten.
Gleichzeitig lancieren Bund und Kantone die nächste Programmperiode des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP 2) und stellen Mittel zur spezifischen Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern zur Verfügung. Der Stadtrat schliesst dafür mit dem Kanton eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2018 bis 2021 ab. Nach einer Kürzung gegenüber der vorangegangenen Programmperiode beträgt der kantonale Beitrag an die Stadt Winterthur rund 425 000 Franken jährlich. Dank dieses Beitrags kann die Stadt ihre Integrationsförderangebote insbesondere in den Bereichen Erstinformation und Beratung, Sprache und Bildung, frühe Kindheit sowie Zusammenleben weiterführen.