28. Januar 2014
Transparente Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Auf den 1. September 2013 ist die Videoordnung der Stadt Winterthur in Kraft getreten. Sie sieh ...
Auf den 1. September 2013 ist die Videoordnung der Stadt Winterthur in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass für alle Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum detaillierte Reglemente erstellt und publiziert werden. Diese Neuerung ist weitgehend umgesetzt. Auf der städtischen Website sind bereits mehrere Reglemente veröffentlicht.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird heute von den Gemeinwesen, Transportbetrieben (Busunternehmen, Bahnbetriebe) und Flughäfen zur allgemeinen Gefahrenabwehr eingesetzt. Sie tangiert verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte und darf deshalb nur innerhalb klar definierter Grenzen betrieben werden. Die Videoüberwachung benötigt eine gesetzliche Grundlage, muss im öffentlichen Interesse liegen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten. Im Kanton Zürich ist der Einsatz von Videoüberwachung im kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen geregelt. Nutzen und Gefahren von Videoüberwachung werden immer wieder kontrovers disku-tiert: Während die befürwortenden Kreise auf die präventive Wirkung von Überwachungskame-ras setzen und auf Erfolge bei der Aufklärung von Straftaten verweisen, warnen kritische Stim-men vor einer überbordenden Überwachung und stellen ihre Tauglichkeit in Frage.
Die Stadtverwaltung Winterthur setzt die Videoüberwachung des öffentlichen Raums traditionell nur zurückhaltend, aber für die öffentliche Sicherheit wirksam ein. Die Überwachung hat in den vergangenen Jahren noch nie zu Beanstandungen geführt. Um das Verfahren zur Inbetrieb-nahme von Videoüberwachungsanlagen für die Bevölkerung noch transparenter zu machen, hat der Stadtrat eine Videoordnung erlassen und auf den 1. September 2013 in Kraft gesetzt. Er hat damit auch einem Anliegen der kommunalen Volksinitiative «zur demokratischen Kontrolle von Überwachungseinrichtungen» Rechnung getragen. Dieses Volksbegehren wurde im August 2011 eingereicht und soll nun gemäss einer Medienmitteilung des Initiativkomitees zurückgezo-gen werden.
Als wesentliche Neuerung gegenüber der bisherigen Praxis verpflichtet die städtische Vi-deoordnung die Verwaltung, für alle Videoüberwachungsanlagen Reglemente zu erstellen, die detaillierte Angaben zur jeweiligen Anlage enthalten. Nach einer Prüfung durch den Daten-schutzbeauftragten der Stadt sind sie in geeigneter Form zu veröffentlichen. Die Stadtverwaltung hat diese Vollzugsaufgabe inzwischen weitgehend erfüllt. Die meisten Reglemente liegen dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung vor oder sie sind bereits veröffentlicht. Videoordnung und Reglemente sind für die Bevölkerung auf dem Internetportal der Stadt Winterthur einsehbar (http://stadt.winterthur.ch/videoueberwachung ). Die Publikation sämtlicher Reglemente wird voraussichtlich noch im ersten Quartal dieses Jahres abgeschlossen sein.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird heute von den Gemeinwesen, Transportbetrieben (Busunternehmen, Bahnbetriebe) und Flughäfen zur allgemeinen Gefahrenabwehr eingesetzt. Sie tangiert verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte und darf deshalb nur innerhalb klar definierter Grenzen betrieben werden. Die Videoüberwachung benötigt eine gesetzliche Grundlage, muss im öffentlichen Interesse liegen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten. Im Kanton Zürich ist der Einsatz von Videoüberwachung im kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen geregelt. Nutzen und Gefahren von Videoüberwachung werden immer wieder kontrovers disku-tiert: Während die befürwortenden Kreise auf die präventive Wirkung von Überwachungskame-ras setzen und auf Erfolge bei der Aufklärung von Straftaten verweisen, warnen kritische Stim-men vor einer überbordenden Überwachung und stellen ihre Tauglichkeit in Frage.
Die Stadtverwaltung Winterthur setzt die Videoüberwachung des öffentlichen Raums traditionell nur zurückhaltend, aber für die öffentliche Sicherheit wirksam ein. Die Überwachung hat in den vergangenen Jahren noch nie zu Beanstandungen geführt. Um das Verfahren zur Inbetrieb-nahme von Videoüberwachungsanlagen für die Bevölkerung noch transparenter zu machen, hat der Stadtrat eine Videoordnung erlassen und auf den 1. September 2013 in Kraft gesetzt. Er hat damit auch einem Anliegen der kommunalen Volksinitiative «zur demokratischen Kontrolle von Überwachungseinrichtungen» Rechnung getragen. Dieses Volksbegehren wurde im August 2011 eingereicht und soll nun gemäss einer Medienmitteilung des Initiativkomitees zurückgezo-gen werden.
Als wesentliche Neuerung gegenüber der bisherigen Praxis verpflichtet die städtische Vi-deoordnung die Verwaltung, für alle Videoüberwachungsanlagen Reglemente zu erstellen, die detaillierte Angaben zur jeweiligen Anlage enthalten. Nach einer Prüfung durch den Daten-schutzbeauftragten der Stadt sind sie in geeigneter Form zu veröffentlichen. Die Stadtverwaltung hat diese Vollzugsaufgabe inzwischen weitgehend erfüllt. Die meisten Reglemente liegen dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung vor oder sie sind bereits veröffentlicht. Videoordnung und Reglemente sind für die Bevölkerung auf dem Internetportal der Stadt Winterthur einsehbar (http://stadt.winterthur.ch/videoueberwachung ). Die Publikation sämtlicher Reglemente wird voraussichtlich noch im ersten Quartal dieses Jahres abgeschlossen sein.