22. August 2013
Erweiterung Bahnhofparkhaus um 70 Parkplätze
Das Bahnhofparkhaus wird - nach der Schliessung der Einmündung Rudolfstrasse / Zürcherstrasse - ...
Das Bahnhofparkhaus wird - nach der Schliessung der Einmündung Rudolfstrasse / Zürcherstrasse - über eine neue Rampenanlage ausschliesslich von der Wülflingerstrasse her erschlossen. Die bestehenden Rampen werden abgebrochen, um Platz für die Erweiterung der Gleisanlagen der SBB zu schaffen. Das Parkplatzangebot im Parkhaus über den Geleisen wird um 70 Plätze erhöht; gleichzeitig werden in der näheren Umgebung des Hauptbahnhofes 70 oberirdische Parkplätze aufgehoben.
Am 18. April 2012 bewilligten die Baubehörden der Stadt Winterthur der Gesuchstellerin die Erweiterung der Parkierungsanlage über den Geleisen des Hauptbahnhofes um 99 Parkplätze durch eine Vergrösserung des zweiten Parkdecks sowie die Verlegung der Zufahrtsrampe unter verschiedenen betrieblichen Auflagen. Gegen die Baubewilligung erhoben einerseits die Bauherrschaft, andererseits der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) Rekurs. Da die Verlegung der Zu- und Wegfahrtsrampen primär aus bahnbetrieblichen Gründen bis im Frühjahr 2015 abgeschlossen sein muss, haben sich die die Stadt, die Bauherrschaft, die SBB und der VCS einigen können:
- Die Parkhauserweiterung wird auf 70 zusätzliche Parkplätze reduziert
- Die Bahnhof-Parkhaus AG realisiert die Rampenverlegung entsprechend dem bewilligten Projekt innert der gemäss Masterplan Stadtraum Bahnhof erforderlichen Fristen.
- Die Stadt hebt - parallel zur Erteilung der Abänderungsbaubewilligung - 70 Parkplätze im Nahbereich des Parkhauses auf, und zwar auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der zusätzlichen Parkplätze im Bahnhofparkhaus.
- Die Stadt und die SBB übernehmen die Kosten für die Rampenverlegung und die inneren Anpassungen am Parkhaus, die durch die Verlegung der Rampen notwendig werden (Pauschale von CHF 4 Mio. inkl. MWST, die von Stadt und den SBB je hälftig an die Bahnhof-Parkhaus Winterthur AG bezahlt wird).
Der städtische Anteil an den Kosten der Rampenverlegung geht zu Lasten des vom Volk beschlossenen Rahmenkredits für den Masterplan Stadtraum Bahnhof. Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat die Freigabe dieser Tranche am 29. Mai 2013 beantragt (GGR-Nr. 2013/053).Der Stadtrat hat nun die 70 öffentlichen Parkplätze bestimmt, die als Kompensation für die Erweiterung des Bahnhofparkhauses aufgehoben werden sollen. Es handelt sich dabei um 56 Parkplätze im Neuwiesenquartier (davon 21 in der Wartstrasse). Auf der anderen Seite des Bahnhofs sind es 14 öffentliche Parkplätze. Die Umsetzung erfolgt erst nach der Inbetriebnahme der 70 neuen Parkplätze im erweiterten Bahnhofparkhaus.
Heute wird die entsprechende Verkehrsanordnung für die Aufhebung publiziert. Während dreissig Tagen kann gegen diesen Beschluss beim Statthalteramt des Bezirks Winterthur Rekurs erhoben werden.
Am 18. April 2012 bewilligten die Baubehörden der Stadt Winterthur der Gesuchstellerin die Erweiterung der Parkierungsanlage über den Geleisen des Hauptbahnhofes um 99 Parkplätze durch eine Vergrösserung des zweiten Parkdecks sowie die Verlegung der Zufahrtsrampe unter verschiedenen betrieblichen Auflagen. Gegen die Baubewilligung erhoben einerseits die Bauherrschaft, andererseits der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) Rekurs. Da die Verlegung der Zu- und Wegfahrtsrampen primär aus bahnbetrieblichen Gründen bis im Frühjahr 2015 abgeschlossen sein muss, haben sich die die Stadt, die Bauherrschaft, die SBB und der VCS einigen können:
- Die Parkhauserweiterung wird auf 70 zusätzliche Parkplätze reduziert
- Die Bahnhof-Parkhaus AG realisiert die Rampenverlegung entsprechend dem bewilligten Projekt innert der gemäss Masterplan Stadtraum Bahnhof erforderlichen Fristen.
- Die Stadt hebt - parallel zur Erteilung der Abänderungsbaubewilligung - 70 Parkplätze im Nahbereich des Parkhauses auf, und zwar auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der zusätzlichen Parkplätze im Bahnhofparkhaus.
- Die Stadt und die SBB übernehmen die Kosten für die Rampenverlegung und die inneren Anpassungen am Parkhaus, die durch die Verlegung der Rampen notwendig werden (Pauschale von CHF 4 Mio. inkl. MWST, die von Stadt und den SBB je hälftig an die Bahnhof-Parkhaus Winterthur AG bezahlt wird).
Der städtische Anteil an den Kosten der Rampenverlegung geht zu Lasten des vom Volk beschlossenen Rahmenkredits für den Masterplan Stadtraum Bahnhof. Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat die Freigabe dieser Tranche am 29. Mai 2013 beantragt (GGR-Nr. 2013/053).Der Stadtrat hat nun die 70 öffentlichen Parkplätze bestimmt, die als Kompensation für die Erweiterung des Bahnhofparkhauses aufgehoben werden sollen. Es handelt sich dabei um 56 Parkplätze im Neuwiesenquartier (davon 21 in der Wartstrasse). Auf der anderen Seite des Bahnhofs sind es 14 öffentliche Parkplätze. Die Umsetzung erfolgt erst nach der Inbetriebnahme der 70 neuen Parkplätze im erweiterten Bahnhofparkhaus.
Heute wird die entsprechende Verkehrsanordnung für die Aufhebung publiziert. Während dreissig Tagen kann gegen diesen Beschluss beim Statthalteramt des Bezirks Winterthur Rekurs erhoben werden.