29. Feb. 2024, 08:15 Uhr
umwelt, medienmitteilung
Revidierter Massnahmenplan Luftreinhaltung
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Luftqualität in Winterthur kontinuierlich verbessert. Dies ist unter anderem auf einen konsequenten Vollzug der Luftreinhalte-Gesetzgebung zurückzuführen. Die Schadstoffbelastung ist aber weiterhin zu hoch. Die Stadt hat daher den Massnahmenplan Luftreinhaltung aus dem Jahr 2010 überarbeitet und angepasst. Der Fokus liegt auf der weiteren Reduktion von Emissionen aus Anlagen wie Holzfeuerungen oder Notstromaggregaten. Der revidierte Massnahmenplan wird amtlich publiziert und soll auf den 1. Mai in Kraft treten.
In Winterthur werden die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Ozon nach wie vor überschritten. Zudem ist vor allem im Winter die Feinstaubbelastung und insbesondere die Konzentration schädlicher Russpartikel in der Luft zu hoch. Der revidierte Massnahmenplan Luftreinhaltung der Stadt und die zugehörige Vollzugsverordnung zielen deshalb darauf ab, Emissionen aus stationären Anlagen auf dem Stadtgebiet weiter zu reduzieren. Der städtische Massnahmenplan und die Verordnung ergänzen den kantonalen Massnahmenplan sowie die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes und regeln den Vollzug in jenen Fällen, in denen mehrere Anlagen zusammen eine Überschreitung der Grenzwerte verursachen.
Beseitigung von Doppelspurigkeiten Der bisherige Massnahmenplan Luftreinhaltung ist mehr als zehn Jahre alt. Im Rahmen der Teilrevision wurde er aufdatiert und an geänderte übergeordnete Rechtsgrundlagen angepasst. Gleichzeitig bestand Bedarf, Doppelspurigkeiten zwischen Luftreinhalte- und Klimaschutzpolitik zu eliminieren. Insgesamt konnte die Anzahl der Massnahmen von 25 auf zwölf reduziert werden. Dabei wurden Massnahmen aufgehoben, die abgeschlossen, durch übergeordnetes Recht oder neue Programme bereits abgedeckt oder nicht mehr zweckmässig waren. Die bewährten Massnahmen werden unverändert oder in aktualisierter Form weitergeführt.
Anpassungen für grosse Holzfeuerungen und Notstromanlagen Der revidierte Massnahmenplan fokussiert auf die Sicherung des Stands der Technik bei neuen grossen Holzfeuerungen und Notstromanlagen. Damit sollen insbesondere die Russ-Emissionen minimiert und kurzfristige sehr hohe Stickoxid-Belastungen vermieden werden. Zudem werden begleitende Massnahmen in den Bereichen Monitoring, Kommunikation und Kooperation ausgearbeitet respektive aktualisiert. Die für die Luftreinhaltung wichtige Reduktion des motorisierten Verkehrs wird durch Verkehrs- und klimapolitische Massnahmen bereits breit abgedeckt.
Die bisherige als Rechtsgrundlage dienende Vollzugsanweisung wurde im Rahmen der Revision überarbeitet und wird nun in eine Vollzugsverordnung überführt.
Mit Beschluss vom 24. Januar 2024 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Zürich die Vollzugsverordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung vom 22. November 2023. Sie wird amtlich publiziert und soll auf den 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt werden. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird der Stadtrat über die Inkraftsetzung neu entscheiden. Die Gesamtkoordination für den Vollzug der Massnahmen in der Stadt Winterthur liegt beim Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Weitere Informationen zum Massnahmenplan Luftreinhaltung der Stadt Winterthur: stadt.winterthur.ch/massnahmenplan-luft
In Winterthur werden die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Ozon nach wie vor überschritten. Zudem ist vor allem im Winter die Feinstaubbelastung und insbesondere die Konzentration schädlicher Russpartikel in der Luft zu hoch. Der revidierte Massnahmenplan Luftreinhaltung der Stadt und die zugehörige Vollzugsverordnung zielen deshalb darauf ab, Emissionen aus stationären Anlagen auf dem Stadtgebiet weiter zu reduzieren. Der städtische Massnahmenplan und die Verordnung ergänzen den kantonalen Massnahmenplan sowie die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes und regeln den Vollzug in jenen Fällen, in denen mehrere Anlagen zusammen eine Überschreitung der Grenzwerte verursachen.
Beseitigung von Doppelspurigkeiten Der bisherige Massnahmenplan Luftreinhaltung ist mehr als zehn Jahre alt. Im Rahmen der Teilrevision wurde er aufdatiert und an geänderte übergeordnete Rechtsgrundlagen angepasst. Gleichzeitig bestand Bedarf, Doppelspurigkeiten zwischen Luftreinhalte- und Klimaschutzpolitik zu eliminieren. Insgesamt konnte die Anzahl der Massnahmen von 25 auf zwölf reduziert werden. Dabei wurden Massnahmen aufgehoben, die abgeschlossen, durch übergeordnetes Recht oder neue Programme bereits abgedeckt oder nicht mehr zweckmässig waren. Die bewährten Massnahmen werden unverändert oder in aktualisierter Form weitergeführt.
Anpassungen für grosse Holzfeuerungen und Notstromanlagen Der revidierte Massnahmenplan fokussiert auf die Sicherung des Stands der Technik bei neuen grossen Holzfeuerungen und Notstromanlagen. Damit sollen insbesondere die Russ-Emissionen minimiert und kurzfristige sehr hohe Stickoxid-Belastungen vermieden werden. Zudem werden begleitende Massnahmen in den Bereichen Monitoring, Kommunikation und Kooperation ausgearbeitet respektive aktualisiert. Die für die Luftreinhaltung wichtige Reduktion des motorisierten Verkehrs wird durch Verkehrs- und klimapolitische Massnahmen bereits breit abgedeckt.
Die bisherige als Rechtsgrundlage dienende Vollzugsanweisung wurde im Rahmen der Revision überarbeitet und wird nun in eine Vollzugsverordnung überführt.
Mit Beschluss vom 24. Januar 2024 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Zürich die Vollzugsverordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung vom 22. November 2023. Sie wird amtlich publiziert und soll auf den 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt werden. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird der Stadtrat über die Inkraftsetzung neu entscheiden. Die Gesamtkoordination für den Vollzug der Massnahmen in der Stadt Winterthur liegt beim Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Weitere Informationen zum Massnahmenplan Luftreinhaltung der Stadt Winterthur: stadt.winterthur.ch/massnahmenplan-luft