05. November 2013
Regierungsrat anerkennt gestiegene Zentrumslasten, sieht aber von finanzieller Unterstützung ab
Der Regierungsrat hat das Gesuch des Stadtrates um zusätzliche finanzielle Unterstützung nur te ...
Der Regierungsrat hat das Gesuch des Stadtrates um zusätzliche finanzielle Unterstützung nur teilweise genehmigt. Der Regierungsrat anerkennt und befürwortet die Bemühungen des Stadtrats, mittels Sparmassnahmen und Steuererhöhung ein ausgeglichenes Budget zu erreichen. Zudem stellt er fest, dass die Kosten im Sozial- und Bildungsbereich in Winterthur überproportional ansteigen und nicht durch zusätzliche Steuererträge kompensiert werden können. Dennoch unterstützt die Kantonsregierung die Stadt nur minimal bei der Bewältigung ihres strukturellen Defizits.
Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 hat der Stadtrat den Regierungsrat über die finanzielle Situation der Stadt Winterthur in Kenntnis gesetzt. Der Stadtrat wies dabei insbesondere auf die stetig und überproportional steigenden Kosten im Sozial- und Bildungswesen hin, deren Höhe aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch die Stadt nicht beeinflusst werden können.
Der Stadtrat beantragte dem Regierungsrat vor diesem Hintergrund, den Zentrumslastenausgleich den geänderten Gegebenheiten anzupassen. Der Regierungsrat lehnt diesen Antrag ab. Er beruft sich dabei auf die Gemeindeautonomie, welche die finanzielle Selbstverantwortung der Gemeinden vorsieht. Winterthur wird ohne zusätzliche Unterstützung durch den Kanton jedoch nicht in der Lage sein, die jährlich zunehmenden Kosten in den Bereichen soziale Wohlfahrt und Bildung zu decken, ohne dass es in anderen Bereichen zu einem Kahlschlag kommt oder die Stadt sich gezwungen sieht, die Steuern erneut zu erhöhen. Der Stadtrat ist deshalb über den abschlägigen Entscheid der Kantonsregierung enttäuscht.
Beantragt wurden dem Regierungsrat zudem die Übernahme der Trägerschaft respektive die Erhöhung des Beitrags an die Metallarbeiterschule (MSW) durch den Kanton. Der Regierungsrat kommt jedoch zum Schluss, dass genügend Lehrstellen im Bereich der von der MSW angebotenen Ausbildung vorhanden seien und deshalb keine zusätzlichen Lehrstellen in Lehrwerkstätten benötigt würden. Der Regierungsrat sieht deshalb sowohl von der Übernahme der Trägerschaft wie auch der Erhöhung seines Beitrags ab.
Die Kantonsregierung beschloss jedoch immerhin, seine Unterstützungsbeiträge für einzelne Kulturinstitutionen zu erhöhen, indem er seinen Anteil an der Finanzierung des Kunstvereins, der Stiftung Fotomuseum Winterthur sowie der Kunsthalle ausbaut. Der Stadtrat anerkennt und schätzt dieses zusätzliche Engagement und dankt dem Regierungsrat für dieses Entgegenkommen.
WürdigungDer Stadtrat nimmt mit Wohlwollen die zusätzlichen Unterstützungsgelder für die genannten Winterthurer Kulturinstitutionen zur Kenntnis. Dass der Regierungsrat von einer Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes absehen möchte, ist für den Stadtrat aus regierungsrätlicher Sicht zwar nachvollziehbar - der Regierungsrat verkennt dabei jedoch, dass die ungenügende Dotierung des Zentrumslastenausgleichs sowie dessen Fixierung auf Basis 2005 die Ursache für das strukturelle Defizit der Stadt Winterthur ist. Denn bis vor Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichsgesetzes hat das kantonale Gemeindeamt der Direktion des Innern jedes Budget und jede Rechnung der Stadt Winterthur überprüft und aufgrund dessen die kantonalen Beiträge gesprochen. Wäre die Finanznot hausgemacht, so hätte sich dies bereits in den vergangenen Jahren abgezeichnet, und es wäre die Aufgabe des Gemeindeamtes gewesen, einzuschreiten. Aufgrund der Tatsache, dass dies nicht geschehen ist, ergibt sich, dass sich das Winterthurer Budget auch bisher im Rahmen des Üblichen bewegt hat.
Der Stadtrat nimmt darüber hinaus mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sein Einsatz zur gerechteren Verteilung der Kosten für die soziale Wohlfahrt mittlerweile auf grosse überparteiliche Resonanz stösst, was die gestern im Gemeinderat eingereichte und von 41 Mitgliedern unterzeichnete Behördeninitiative «Neuorganisation der Sozialhilfe» bezeugt. Der Stadtrat wird zudem seine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, welche ebenfalls von überdurchschnittlich hohen Soziallasten betroffen sind, fortsetzen, um hierfür eine Regelung ausserhalb des Finanzausgleichsgesetzes zu erwirken.
Der Stadtrat ist auch in Zukunft bestrebt, mit dem Kanton nach Lösungen zu suchen - der Stadtrat vertritt weiterhin die Ansicht, dass die gestellten Anträge berechtigt waren und sind, damit Winterthur seine finanzielle Situation nachhaltig verbessern kann.
Durch den regierungsrätlichen Beschluss weist das Budget 2014 neu einen Aufwandüberschuss in der Höhe von 1,2 Millionen Franken anstelle des bislang budgetierten Ertragsüberschusses in der Höhe von 1,1 Millionen Franken aus.
Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 hat der Stadtrat den Regierungsrat über die finanzielle Situation der Stadt Winterthur in Kenntnis gesetzt. Der Stadtrat wies dabei insbesondere auf die stetig und überproportional steigenden Kosten im Sozial- und Bildungswesen hin, deren Höhe aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch die Stadt nicht beeinflusst werden können.
Der Stadtrat beantragte dem Regierungsrat vor diesem Hintergrund, den Zentrumslastenausgleich den geänderten Gegebenheiten anzupassen. Der Regierungsrat lehnt diesen Antrag ab. Er beruft sich dabei auf die Gemeindeautonomie, welche die finanzielle Selbstverantwortung der Gemeinden vorsieht. Winterthur wird ohne zusätzliche Unterstützung durch den Kanton jedoch nicht in der Lage sein, die jährlich zunehmenden Kosten in den Bereichen soziale Wohlfahrt und Bildung zu decken, ohne dass es in anderen Bereichen zu einem Kahlschlag kommt oder die Stadt sich gezwungen sieht, die Steuern erneut zu erhöhen. Der Stadtrat ist deshalb über den abschlägigen Entscheid der Kantonsregierung enttäuscht.
Beantragt wurden dem Regierungsrat zudem die Übernahme der Trägerschaft respektive die Erhöhung des Beitrags an die Metallarbeiterschule (MSW) durch den Kanton. Der Regierungsrat kommt jedoch zum Schluss, dass genügend Lehrstellen im Bereich der von der MSW angebotenen Ausbildung vorhanden seien und deshalb keine zusätzlichen Lehrstellen in Lehrwerkstätten benötigt würden. Der Regierungsrat sieht deshalb sowohl von der Übernahme der Trägerschaft wie auch der Erhöhung seines Beitrags ab.
Die Kantonsregierung beschloss jedoch immerhin, seine Unterstützungsbeiträge für einzelne Kulturinstitutionen zu erhöhen, indem er seinen Anteil an der Finanzierung des Kunstvereins, der Stiftung Fotomuseum Winterthur sowie der Kunsthalle ausbaut. Der Stadtrat anerkennt und schätzt dieses zusätzliche Engagement und dankt dem Regierungsrat für dieses Entgegenkommen.
WürdigungDer Stadtrat nimmt mit Wohlwollen die zusätzlichen Unterstützungsgelder für die genannten Winterthurer Kulturinstitutionen zur Kenntnis. Dass der Regierungsrat von einer Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes absehen möchte, ist für den Stadtrat aus regierungsrätlicher Sicht zwar nachvollziehbar - der Regierungsrat verkennt dabei jedoch, dass die ungenügende Dotierung des Zentrumslastenausgleichs sowie dessen Fixierung auf Basis 2005 die Ursache für das strukturelle Defizit der Stadt Winterthur ist. Denn bis vor Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichsgesetzes hat das kantonale Gemeindeamt der Direktion des Innern jedes Budget und jede Rechnung der Stadt Winterthur überprüft und aufgrund dessen die kantonalen Beiträge gesprochen. Wäre die Finanznot hausgemacht, so hätte sich dies bereits in den vergangenen Jahren abgezeichnet, und es wäre die Aufgabe des Gemeindeamtes gewesen, einzuschreiten. Aufgrund der Tatsache, dass dies nicht geschehen ist, ergibt sich, dass sich das Winterthurer Budget auch bisher im Rahmen des Üblichen bewegt hat.
Der Stadtrat nimmt darüber hinaus mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sein Einsatz zur gerechteren Verteilung der Kosten für die soziale Wohlfahrt mittlerweile auf grosse überparteiliche Resonanz stösst, was die gestern im Gemeinderat eingereichte und von 41 Mitgliedern unterzeichnete Behördeninitiative «Neuorganisation der Sozialhilfe» bezeugt. Der Stadtrat wird zudem seine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, welche ebenfalls von überdurchschnittlich hohen Soziallasten betroffen sind, fortsetzen, um hierfür eine Regelung ausserhalb des Finanzausgleichsgesetzes zu erwirken.
Der Stadtrat ist auch in Zukunft bestrebt, mit dem Kanton nach Lösungen zu suchen - der Stadtrat vertritt weiterhin die Ansicht, dass die gestellten Anträge berechtigt waren und sind, damit Winterthur seine finanzielle Situation nachhaltig verbessern kann.
Durch den regierungsrätlichen Beschluss weist das Budget 2014 neu einen Aufwandüberschuss in der Höhe von 1,2 Millionen Franken anstelle des bislang budgetierten Ertragsüberschusses in der Höhe von 1,1 Millionen Franken aus.