19. Dez. 2017, 10:00 Uhr
medienmitteilung
Vorschlag für die Sanierung der Pensionskasse liegt vor
Die Pensionskasse der Stadt Winterthur muss nachhaltig saniert werden. Dafür notwendig ist einerseits die Umsetzung des beschlossenen neuen Vorsorgemodells. Andererseits soll eine Einmaleinlage der Stadt Winterthur kombiniert mit Sanierungsbeiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgeberin zum Erfolg führen. Der Stadtrat hat die konkrete Vorlage jetzt dem Grossen Gemeinderat zur Behandlung überwiesen. Das letzte Wort wird die Stimmbevölkerung haben.
Die Pensionskasse der Stadt Winterthur muss zwingend saniert werden. Wie im März angekündigt hat der Stadtrat vor diesem Hintergrund in den vergangenen Monaten verschiedene Varianten ausführlich geprüft und diskutiert. Ausgangspunkt bildete dabei die Erkenntnis, dass die Stadt Winterthur aus der Vergangenheit eine Verpflichtung für die Pensionskasse trägt. Diese umfasst insbesondere die notwendige Aufwertung des Vorsorgekapitals der Rentenbeziehenden. Sie beträgt 144 Millionen Franken. Eine alleinige Sanierung durch Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgeberin würde der Gesamtsituation nicht gerecht. Mit dem neuen Vorsorgemodell tragen die Arbeitnehmenden durch erhöhte Beiträge und Rentenkürzungen bereits die Hauptlast. Eine Ausfinanzierung durch eine Einmaleinlage in der Höhe von 210 Millionen Franken wäre grundsätzlich eine weitere Möglichkeit, würde den städtischen Haushalt jedoch zu stark belasten. Ein Anschluss an eine andere Vorsorgeeinrichtung ist für den Stadtrat vorläufig keine Option, da die Kosten mindestens so hoch sein dürften wie bei der gewählten Lösung.
Der Stadtrat schlägt deshalb dem Grossen Gemeinderat zu Handen der Volksabstimmung eine Kombinationsvariante vor: Die Stadt soll die Aufwertung des Rentner-Vorsorgekapitals in der Höhe von 144 Millionen Franken in Form einer Annuitätenschuld (siehe Kasten) für eine Dauer von 10 Jahren übernehmen. Der Zinssatz soll auf der aktuellen Höhe des technischen Zinses von 2,25 Prozent festgelegt werden. Der Stadtrat soll zudem ermächtigt werden, bei geeigneten Verhältnissen einen vorzeitigen Ausstieg in Absprache mit dem Stiftungsrat der Pensionskasse vorzunehmen. Der weitere Sanierungsbedarf (rund 66 Mio. Fr.) hingegen soll durch Sanierungsbeiträge von Arbeitgeberin und Arbeitnehmern erbracht werden.
Neues Vorsorgemodell Das durch den Stiftungsrat der Pensionskasse der Stadt Winterthur bereits beschlossene neue Vorsorgemodell tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Es basiert auf folgenden Parametern:
- Der technische Zinssatz[1] wird von zurzeit 2,75 auf 2,25 Prozent gesenkt. Neu wird mit Generationentafeln statt wie bisher mit Periodentafeln gerechnet. Insgesamt sinkt dadurch die Sollrendite[2] auf rund 2,3 Prozent, was die finanzielle Stabilität der Kasse in Zukunft verbessern wird.
- Der ab 2019 geltende Umwandlungssatz[3] von 6,0 Prozent (bisher: 6.8 %, aktuell Senkungspfad gemäss Vorgaben des Grossen Gemeinderates) für das Pensionsalter 65 wird stufenweise ab 2020 bis 2024 auf 5,0 Prozent gesenkt.
- Die Sparbeiträge werden erhöht, damit das Leistungsniveau möglichst erhalten werden kann.
- Den älteren Versicherten (Jahrgänge 1955 bis 1968) wird eine einmalige Höherverzinsung der individuellen Altersguthaben per 1. Januar 2020 zur teilweisen Kompensation von Leistungskürzungen gutgeschrieben. Zudem sind auch für tiefere Einkommen Massnahmen zur teilweisen Kompensation vorgesehen.
- Die Ehegatten- / Partnerrente wird von 66 auf 60 Prozent einer bereits laufenden oder versicherten Alters- oder Invalidenrente gesenkt.
Trotz Erhöhung der Sparbeiträge und der vorgesehenen Kompensationsmassnahmen können Leistungskürzungen, wie sie durch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,0 auf 5,0 Prozent entstehen, nur teilweise ausgeglichen werden. Je nach Einkommen und Jahrgang ist deshalb gemäss Modell des Stiftungsrats mit einer Kürzung der voraussichtlichen Altersrente im Vergleich zu heute von 5 bis maximal 13 Prozent zu rechnen.
Die laufenden sowie die bis Ende 2019 neu entstehenden Renten erfahren durch die neue Vorsorgelösung keine Anpassung, da nach der aktuell gültigen Gesetzeslage und Rechtsprechung laufende Renten nicht gekürzt werden können.
Annuitätenmodell Das Annuitätenmodell ist eine Möglichkeit, welche das BVG nur für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen bzw. Gemeinwesen vorsieht. Die Abzahlung der übernommenen Schuld erfolgt über einen bestimmten Zeitraum, wobei ein fester Zinssatz vereinbart wird. Zudem kann das Annuitätenmodell auch mit einer Ausstiegsklausel versehen werden, so dass die Stadt auch während der Dauer der Umsetzung noch entscheiden kann, ob die Umstände sich so verändert haben, dass ein vorzeitiger Ausstieg vorteilhaft sein könnte.
Die Präsentation zur Medienkonferenz kann hier heruntergeladen werden. Die Weisung an den Grossen Gemeinderat finden Sie hier.
Fussnoten
- [1] Der technische Zinssatz reflektiert die durchschnittliche zukünftige Renditeerwartung und ist für die Bewertung der bestehenden Rentenverpflichtungen massgebend. Mit dem technischen Zinssatz wird das Vorsorgekapital der Rentner verzinst.
- [2] Notwendige Rendite, um den Deckungsgrad zu halten.
- [3] Mit dem Umwandlungssatz wird im Zeitpunkt der Pensionierung das vorhandene Altersguthaben in eine Rente umgerechnet.
Die Pensionskasse der Stadt Winterthur muss zwingend saniert werden. Wie im März angekündigt hat der Stadtrat vor diesem Hintergrund in den vergangenen Monaten verschiedene Varianten ausführlich geprüft und diskutiert. Ausgangspunkt bildete dabei die Erkenntnis, dass die Stadt Winterthur aus der Vergangenheit eine Verpflichtung für die Pensionskasse trägt. Diese umfasst insbesondere die notwendige Aufwertung des Vorsorgekapitals der Rentenbeziehenden. Sie beträgt 144 Millionen Franken. Eine alleinige Sanierung durch Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgeberin würde der Gesamtsituation nicht gerecht. Mit dem neuen Vorsorgemodell tragen die Arbeitnehmenden durch erhöhte Beiträge und Rentenkürzungen bereits die Hauptlast. Eine Ausfinanzierung durch eine Einmaleinlage in der Höhe von 210 Millionen Franken wäre grundsätzlich eine weitere Möglichkeit, würde den städtischen Haushalt jedoch zu stark belasten. Ein Anschluss an eine andere Vorsorgeeinrichtung ist für den Stadtrat vorläufig keine Option, da die Kosten mindestens so hoch sein dürften wie bei der gewählten Lösung.
Der Stadtrat schlägt deshalb dem Grossen Gemeinderat zu Handen der Volksabstimmung eine Kombinationsvariante vor: Die Stadt soll die Aufwertung des Rentner-Vorsorgekapitals in der Höhe von 144 Millionen Franken in Form einer Annuitätenschuld (siehe Kasten) für eine Dauer von 10 Jahren übernehmen. Der Zinssatz soll auf der aktuellen Höhe des technischen Zinses von 2,25 Prozent festgelegt werden. Der Stadtrat soll zudem ermächtigt werden, bei geeigneten Verhältnissen einen vorzeitigen Ausstieg in Absprache mit dem Stiftungsrat der Pensionskasse vorzunehmen. Der weitere Sanierungsbedarf (rund 66 Mio. Fr.) hingegen soll durch Sanierungsbeiträge von Arbeitgeberin und Arbeitnehmern erbracht werden.
Neues Vorsorgemodell Das durch den Stiftungsrat der Pensionskasse der Stadt Winterthur bereits beschlossene neue Vorsorgemodell tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Es basiert auf folgenden Parametern:
- Der technische Zinssatz[1] wird von zurzeit 2,75 auf 2,25 Prozent gesenkt. Neu wird mit Generationentafeln statt wie bisher mit Periodentafeln gerechnet. Insgesamt sinkt dadurch die Sollrendite[2] auf rund 2,3 Prozent, was die finanzielle Stabilität der Kasse in Zukunft verbessern wird.
- Der ab 2019 geltende Umwandlungssatz[3] von 6,0 Prozent (bisher: 6.8 %, aktuell Senkungspfad gemäss Vorgaben des Grossen Gemeinderates) für das Pensionsalter 65 wird stufenweise ab 2020 bis 2024 auf 5,0 Prozent gesenkt.
- Die Sparbeiträge werden erhöht, damit das Leistungsniveau möglichst erhalten werden kann.
- Den älteren Versicherten (Jahrgänge 1955 bis 1968) wird eine einmalige Höherverzinsung der individuellen Altersguthaben per 1. Januar 2020 zur teilweisen Kompensation von Leistungskürzungen gutgeschrieben. Zudem sind auch für tiefere Einkommen Massnahmen zur teilweisen Kompensation vorgesehen.
- Die Ehegatten- / Partnerrente wird von 66 auf 60 Prozent einer bereits laufenden oder versicherten Alters- oder Invalidenrente gesenkt.
Trotz Erhöhung der Sparbeiträge und der vorgesehenen Kompensationsmassnahmen können Leistungskürzungen, wie sie durch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,0 auf 5,0 Prozent entstehen, nur teilweise ausgeglichen werden. Je nach Einkommen und Jahrgang ist deshalb gemäss Modell des Stiftungsrats mit einer Kürzung der voraussichtlichen Altersrente im Vergleich zu heute von 5 bis maximal 13 Prozent zu rechnen.
Die laufenden sowie die bis Ende 2019 neu entstehenden Renten erfahren durch die neue Vorsorgelösung keine Anpassung, da nach der aktuell gültigen Gesetzeslage und Rechtsprechung laufende Renten nicht gekürzt werden können.
Annuitätenmodell Das Annuitätenmodell ist eine Möglichkeit, welche das BVG nur für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen bzw. Gemeinwesen vorsieht. Die Abzahlung der übernommenen Schuld erfolgt über einen bestimmten Zeitraum, wobei ein fester Zinssatz vereinbart wird. Zudem kann das Annuitätenmodell auch mit einer Ausstiegsklausel versehen werden, so dass die Stadt auch während der Dauer der Umsetzung noch entscheiden kann, ob die Umstände sich so verändert haben, dass ein vorzeitiger Ausstieg vorteilhaft sein könnte.
Die Präsentation zur Medienkonferenz kann hier heruntergeladen werden. Die Weisung an den Grossen Gemeinderat finden Sie hier.
Fussnoten
- [1] Der technische Zinssatz reflektiert die durchschnittliche zukünftige Renditeerwartung und ist für die Bewertung der bestehenden Rentenverpflichtungen massgebend. Mit dem technischen Zinssatz wird das Vorsorgekapital der Rentner verzinst.
- [2] Notwendige Rendite, um den Deckungsgrad zu halten.
- [3] Mit dem Umwandlungssatz wird im Zeitpunkt der Pensionierung das vorhandene Altersguthaben in eine Rente umgerechnet.