2. Okt. 2020, 08:08 Uhr
medienmitteilung, schule
Projektierungskredit für die Sanierung und Erweiterung der Primarschulanlage Steinacker
Der Stadtrat beantragt beim Grossen Gemeinderat einen Planungs- und Projektierungskredit von 3,4 Millionen Franken für die Gesamtsanierung und Erweiterung der Schulanlage Steinacker. Rund eine halbe Million Franken des Gesamtbetrags wird für die Durchführung eines Architekturwettbewerbes aufgewendet. Die Anlage aus dem Jahr 1975 muss umfassend saniert werden. Um den künftigen Schulraumbedarf im Kreis Seen-Mattenbach abzudecken zu können, soll das Schulhaus Steinacker gleichzeitig auch baulich erweitert werden. Neu sollen 24 Primarklassen unterrichtet werden – sieben Klassen mehr als heute. Zum Projekt gehört auch die Erweiterung der Sporthalle.
Dem bald fünfzig Jahre alten Schulhaus Steinacker steht eine Gesamtrenovation bevor. Dabei wird nebst der Instandstellung der gealterten Bauteile auch den neuen Schulbedürfnissen sowie den aktuellen bau-, umwelt- und energierechtlichen Vorgaben Rechnung getragen. Aktuell werden in der Schulanlage, die aus verschiedenen Trakten und einer Doppelturnhalle besteht, siebzehn Primarklassen und ein Kindergarten geführt sowie Räume für die schulergänzende Betreuung bereitgestellt. Aufgrund der Schulraumbedarfsprognose für das entsprechende Einzugsgebiet soll die bestehende Schulanlage nicht nur saniert, sondern in ihrer Kapazität ergänzt werden. Neu sollen Räume für 24 Primarklassen, einen zweiten Kindergarten und zusätzliche Flächen für die schulergänzende Betreuung zur Verfügung stehen. Die Doppelturnhalle wird zur Dreifachturnhalle ausgebaut.
Der Projektierungskredit von insgesamt 3,4 Millionen besteht aus zwei Teilen: aus einem Kredit für die Durchführung des Wettbewerbs (rund eine halbe Million Franken) und dem Projektierungskredit für die Ausarbeitung des Bauprojektes. Die effektive Gesamtrenovation der bestehenden Schulanlage stellt eine gebundene Ausgabe dar. Die Erweiterung erfolgt längsseitig zur bestehenden Turnhalle und gleichzeitig mit den Renovationsarbeiten. Die Erweiterung der Turnhallen ist aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und der Schulraumplanung 2019/2020 zwingend, weshalb der Stadtrat diese Kosten ebenfalls als gebundene Ausgabe betrachtet. Die Baukosten für die Erweiterung der Schulanlage werden sich in einer Höhe bewegen, die eine Volksabstimmung bedingen. Da die Gesamtkosten sowohl gebundene als auch nicht gebundene Anteile enthalten, wird der Planungs- und Projektierungskredit dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Dem bald fünfzig Jahre alten Schulhaus Steinacker steht eine Gesamtrenovation bevor. Dabei wird nebst der Instandstellung der gealterten Bauteile auch den neuen Schulbedürfnissen sowie den aktuellen bau-, umwelt- und energierechtlichen Vorgaben Rechnung getragen. Aktuell werden in der Schulanlage, die aus verschiedenen Trakten und einer Doppelturnhalle besteht, siebzehn Primarklassen und ein Kindergarten geführt sowie Räume für die schulergänzende Betreuung bereitgestellt. Aufgrund der Schulraumbedarfsprognose für das entsprechende Einzugsgebiet soll die bestehende Schulanlage nicht nur saniert, sondern in ihrer Kapazität ergänzt werden. Neu sollen Räume für 24 Primarklassen, einen zweiten Kindergarten und zusätzliche Flächen für die schulergänzende Betreuung zur Verfügung stehen. Die Doppelturnhalle wird zur Dreifachturnhalle ausgebaut.
Der Projektierungskredit von insgesamt 3,4 Millionen besteht aus zwei Teilen: aus einem Kredit für die Durchführung des Wettbewerbs (rund eine halbe Million Franken) und dem Projektierungskredit für die Ausarbeitung des Bauprojektes. Die effektive Gesamtrenovation der bestehenden Schulanlage stellt eine gebundene Ausgabe dar. Die Erweiterung erfolgt längsseitig zur bestehenden Turnhalle und gleichzeitig mit den Renovationsarbeiten. Die Erweiterung der Turnhallen ist aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und der Schulraumplanung 2019/2020 zwingend, weshalb der Stadtrat diese Kosten ebenfalls als gebundene Ausgabe betrachtet. Die Baukosten für die Erweiterung der Schulanlage werden sich in einer Höhe bewegen, die eine Volksabstimmung bedingen. Da die Gesamtkosten sowohl gebundene als auch nicht gebundene Anteile enthalten, wird der Planungs- und Projektierungskredit dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch