24. Mär. 2022, 07:53 Uhr
medienmitteilung, bau
Angepasster Bewilligungsrahmen für E-Trottinetts
Der Stadtrat hat den Bewilligungsrahmen und die Zuteilung der Kontingente für E-Trottinetts auf öffentlichem Grund für 2022 angepasst. Neu erhalten alle Anbieterinnen, die sich für einen Betrieb im Jahr 2022 angemeldet haben, eine Bewilligung von 150 E-Trottinetts. Damit werden 2022 maximal 1050 E-Trottinetts in der Stadt verkehren.
Anfang des Jahres hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich festgestellt, dass bei stationslosen Zweirad-Verleihsystemen eine gesteigerte Nutzung des öffentlichen Grundes vorliegt, der bewiligungs- und gegebenenfalls gebührenpflichtig ist. Dies widerspricht der bisher bewilligungsfreien Praxis der Stadt. Der Stadtrat hat deshalb die geltende Regelung angepasst und insbesondere die Grenze von maximal 400 Fahrzeugen aufgehoben. Zudem haben einzelne Anbieterinnen die Rechtmässigkeit der Zuteilung der Kontingente angezweifelt. Mit den Bewilligungen des Stadtrats für ein Kontingent von maximal je 150 Fahrzeugen an die sieben angemeldeten Anbieterinnen wird eine rechtsgleiche Behandlung sichergestellt.
Weil noch keine rechtskräftige Grundlage für die Erhebung von Gebühren vorliegt, muss für 2022 ausnahmsweise auf Gebühren verzichtet werden. Angesichts des grösseren Angebots werden zusätzliche Lagerflächen für Fahrzeuge organisiert, die nicht korrekt abgestellt und eingezogen werden müssen.
Es handelt sich bei den Bewilligungen für 2022 um eine Ausnahme. Ab 2023 muss der Stadtrat die Bewilligung für das Angebot von E-Trottinetts neu regeln.
Anfang des Jahres hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich festgestellt, dass bei stationslosen Zweirad-Verleihsystemen eine gesteigerte Nutzung des öffentlichen Grundes vorliegt, der bewiligungs- und gegebenenfalls gebührenpflichtig ist. Dies widerspricht der bisher bewilligungsfreien Praxis der Stadt. Der Stadtrat hat deshalb die geltende Regelung angepasst und insbesondere die Grenze von maximal 400 Fahrzeugen aufgehoben. Zudem haben einzelne Anbieterinnen die Rechtmässigkeit der Zuteilung der Kontingente angezweifelt. Mit den Bewilligungen des Stadtrats für ein Kontingent von maximal je 150 Fahrzeugen an die sieben angemeldeten Anbieterinnen wird eine rechtsgleiche Behandlung sichergestellt.
Weil noch keine rechtskräftige Grundlage für die Erhebung von Gebühren vorliegt, muss für 2022 ausnahmsweise auf Gebühren verzichtet werden. Angesichts des grösseren Angebots werden zusätzliche Lagerflächen für Fahrzeuge organisiert, die nicht korrekt abgestellt und eingezogen werden müssen.
Es handelt sich bei den Bewilligungen für 2022 um eine Ausnahme. Ab 2023 muss der Stadtrat die Bewilligung für das Angebot von E-Trottinetts neu regeln.