2. Feb. 2024, 07:51 Uhr
medienmitteilung, bau
Anpassung der Gebühren bei Bauvorhaben im Meldeverfahren
Bei kleinen Bauvorhaben im Meldeverfahren wird neu eine Gebühr von 150 Franken erhoben. Sie deckt die Aufwände, die bei der Prüfung seitens der Bewilligungsbehörden entstehen. Das Vorgehen orientiert sich an der Praxis anderer Kommunen im Kanton Zürich, die für das Meldeverfahren bereits Gebühren erheben.
Seit dem 1. November 2015 ist im Kanton Zürich für bestimmte Bauvorhaben das Meldeverfahren möglich. In diesem Verfahren müssen die meldepflichtigen Bauvorhaben nicht ausgesteckt und öffentlich bekannt gemacht werden. Eine Meldung bei der zuständigen Behörde genügt, die das Projekt überprüft und bewilligt.
Weil die derzeit geltende Verordnung über die Gebühren im Bauwesen der Stadt Winterthur das Meldeverfahren nicht erwähnt, wurden bisher in Winterthur keine Gebühren erhoben. Dies im Gegensatz zu anderen Kommunen wie der Stadt Zürich, die eine Gebühr in Höhe von 150 Franken verlangt.
Der Stadtrat beantragt beim Parlament, die Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungs- und Meldeverfahren so anzupassen, dass für Bauvorhaben, die im Meldeverfahren abgeschlossen werden können, eine Gebühr von 150 Franken erhoben wird. Dies, weil auch im Meldeverfahren eine Prüfung seitens der Bewilligungsbehörden erforderlich ist und dieser Aufwand gedeckt werden muss. Die Gebühr orientiert sich in der Höhe an der Stadt Zürich.
Die Abkehr von der bisherigen grosszügigen Praxis ist aus Sicht des Stadtrats umso mehr angezeigt, als dass die Bedeutung des Meldeverfahrens gestiegen ist. Seit dem 1. Januar 2023 sind weitere Anwendungen dazugekommen, so dass das Meldeverfahren beispielsweise für die meisten Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse oder öffentlich zugänglichen E-Ladestationen zum Einsatz kommen kann. Im Jahr 2023 gingen 520 Meldungen ein, Tendenz stark steigend. Im Budget 2024 wurden bereits erwartbare Mehreinnahmen aus den Meldeverfahren budgetiert. Ein Verzicht auf die Anpassung durch das Stadtparlament wäre also als Mehrausgabe gegenüber dem Budget zu werten.
Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch
Seit dem 1. November 2015 ist im Kanton Zürich für bestimmte Bauvorhaben das Meldeverfahren möglich. In diesem Verfahren müssen die meldepflichtigen Bauvorhaben nicht ausgesteckt und öffentlich bekannt gemacht werden. Eine Meldung bei der zuständigen Behörde genügt, die das Projekt überprüft und bewilligt.
Weil die derzeit geltende Verordnung über die Gebühren im Bauwesen der Stadt Winterthur das Meldeverfahren nicht erwähnt, wurden bisher in Winterthur keine Gebühren erhoben. Dies im Gegensatz zu anderen Kommunen wie der Stadt Zürich, die eine Gebühr in Höhe von 150 Franken verlangt.
Der Stadtrat beantragt beim Parlament, die Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungs- und Meldeverfahren so anzupassen, dass für Bauvorhaben, die im Meldeverfahren abgeschlossen werden können, eine Gebühr von 150 Franken erhoben wird. Dies, weil auch im Meldeverfahren eine Prüfung seitens der Bewilligungsbehörden erforderlich ist und dieser Aufwand gedeckt werden muss. Die Gebühr orientiert sich in der Höhe an der Stadt Zürich.
Die Abkehr von der bisherigen grosszügigen Praxis ist aus Sicht des Stadtrats umso mehr angezeigt, als dass die Bedeutung des Meldeverfahrens gestiegen ist. Seit dem 1. Januar 2023 sind weitere Anwendungen dazugekommen, so dass das Meldeverfahren beispielsweise für die meisten Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse oder öffentlich zugänglichen E-Ladestationen zum Einsatz kommen kann. Im Jahr 2023 gingen 520 Meldungen ein, Tendenz stark steigend. Im Budget 2024 wurden bereits erwartbare Mehreinnahmen aus den Meldeverfahren budgetiert. Ein Verzicht auf die Anpassung durch das Stadtparlament wäre also als Mehrausgabe gegenüber dem Budget zu werten.
Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch