Beschreibung
Wem gehört der Platz vor dem EK Archhöfe? Wer ist Zuständig für die Bewilligung einer solchen Platz-Überbauung?Nicht nur für Auswärtige Anreisende Gäste von Winterthur, sondern auch für tägliche ÖV Benutzer Linien 4, 660 und vor allem
der Ausflugslinie 12 ist das Auffinden und das Erreichen der Abfahrtsstelle mit dieser "Verbauung" und die Einssichtnahme der
Abfahrtsanzeige unmöglich. Weiter ist der Durchgang zum Strassenübergang nur in Einerkollone möglich.
Pendler, Kinderwagen und Gehbehinderte Fussgänger haben viel zu wenig Bewegungsfreiheit.
Wer kann in der Stadt Winterthur eine solche Verbauung nur Bewilligen, sicher kein ÖV- Nutzer?