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 Stadtmelder  21.06.2022
Diverses

unklare Vortrittsberechtigung

Beschreibung
Die neue Velounterführung unter dem Bahnhof Winterthur mündet auf der Ostseite in die Bankstrasse; bei dieser "Einmündung" scheint mir die Vortrittsberechtigung nicht ganz klar:
Auf der parallel verlaufenden, durch ein Geländer abgetrenten Turnerstrasse haben die Verkehrsteilnehmende bei der Einmündung in die Bankstrasse keinen Vortritt (Schild "kein Vortritt" sowie entsprechende Bodenmarkierung/"Haifischzähne").
Eine solche Signalisation fehlt bei der Einmündung der Veloroute, so dass Velofahrende scheinbar Rechtsvortritt haben im Verhältnis zu auf der Bankstrasse von links kommenden, in Richtung Stadthausstrasse fahrenden Verkehrsteilnehmenden.
Trifft dies zu, oder fehlen am Ende der Velounterführung / Einmündung in die Bankstrasse die gelben "Haifischzähne"?
Karte
Turnerstrasse / Bankstrasse
8400 Winterthur

Antworten

 23. Jun. 2022, 09:42 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Grundsätzlich gilt gemäss Verkehrsregelverordnung Art 15 Abs 3 "Wer aus (...) Rad­wegen (...) auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Be­nützern die­ser Strassen den Vortritt gewähren". Somit hat der Verkehr auf der Bankstrasse Vortritt gegenüber der Velounterführung. Da es sich um eine relativ neue Infrastruktur handelt, beobachten wir die Situation und werden bei Bedarf weitere Signalisation/Markierung anbringen. Bisher sind uns jedoch keine negativen Rückmeldungen bekannt.
 21. Jun. 2022, 14:41 Uhr
Vielen Dank für ihren Hinweis.
Wir leiten diesen an die zuständige Einheit weiter
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