Beschreibung
An der Tössfeldstrasse beginnt auf der Höhe der Einmündung der Albrechtstrasse auf der rechten Strassenseite (Fahrt Richtung Untere Briggerstrasse) ein für die Fussgänger reservierter Bereich, der durch eine Baustellenabschrankung von der Fahrbahn getrennt ist. Dass diese Abschrankung für Velofahrer ausserordentlich gefährlich ist, habe ich am letzten Donnerstag selbst erlebt, denn ich konnte nur mit viel Glück einen schweren Unfall verhindern. Ich kenne eine weitere Person, die wie ich mit dem Velo in die Abschrankung geknallt ist und sich genau wie ich an der rechten Hand verletzt hat. Glücklicherweise sind bei mir die Blessuren an der Hand nicht so schlimm, dass ich einen Arzt aufsuchen musste. Schon am Donnerstagabend habe ich festgestellt, dass die an der Abschrankung hängenden Baustellenlampen nicht leuchteten. Ein Augenschein von heute Abend hat diesen Befund bestätigt. Ich frage mich, wer für diese gravierenden Sicherheitsmängel die Verantwortung trägt und wer für die Kontrollen und die Erteilung von Bussen zuständig ist. Wir haben in Winterthur doch eine Stadtpolizei und sogar eine Quartierpolizei, die eine solche Aufgabe wahrnehmen müsste. Oder gibt es in diesem Problembereich allenfalls ein Zuständigkeitsproblem?Wenn man übrigens auf der Tössfeldstrasse Richtung Töss weiterfährt, trifft man unmittelbar nach der Überquerung der Unteren Briggerstrasse auf der rechten Seite auf eine weitere solche Abschrankung. An dieser Abschrankung ist in der Mitte (also nicht an den beiden Enden) eine einzige Lampe angebracht, die heute Abend ebenfalls nicht brannte.
Ich kann versichern, dass derartige unbeleuchtete Abschrankungen für Velofahrende sehr gefährlich sind, weil sie, wenn man direkt auf sie zufährt sehr schlecht sichtbar sind; man sieht nur ein dünnes vertikales Hindernis, an dem auch keine Lichtreflektoren angebracht sind.
Ich beobachte schon seit längerer Zeit, dass in Winterthur der Sicherheit von Velofahrenden im Bereich vom Baustellen an und auf der Strasse viel zuwenig Beachtung geschenkt wird. Wenn es aber darum geht, für Velofahrende kleinliche Fahrverbote auszusprechen, ist die Stadt Winterthur vorbildlich. Beispiel gefällig? An der Rudolfstrasse, bei der erstellten Brücke über der Baugrube für die neue Velounterführung, werden die Radfahrenden gezwungen, abzusteigen und das Velo zu schieben. Eine Regelung, welche die Velofahrenden auffordern würde im Schritttempo zu fahren, wäre viel vernünftiger, denn ein Velofahrer auf dem Velo nimmt viel weniger Platz in Anspruch, als eine Person, welche ihr Fahrrad schiebt.