13. Aug. 2024, 08:15 Uhr
medienmitteilung
«Wohnen für alle»: Abstimmung über Volksinitiative und zwei Gegenvorschläge im November
Am 24. November 2024 wird in der Stadt Winterthur über die kommunalen Volksinitiative «Wohnen für alle», den Gegenvorschlag des Stadtparlaments und den Gegenvorschlag des Stadtrats abgestimmt. Der Stadtrat hat den Termin festgesetzt und beschlossen, an seinem Gegenvorschlag festzuhalten. Der Stadtrat und das Stadtparlament empfehlen, die Initiative und den Gegenvorschlag des Stadtparlaments abzulehnen.
Im Juli 2022 wurde die kommunale Volksinitiative «Wohnen für alle» für gültig erklärt. Sie verlangt, dass sich die Stadt aktiv für bezahlbaren und hochwertigen Wohn- und Gewerberaum sowie für eine durchmischte Wohnbevölkerung in den Quartieren einsetzt. Ebenso soll gewährleistet werden, dass sich bis im Jahr 2040 mindestens ein Viertel aller Mietwohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern befindet, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Mieten verpflichtet sind.
Der Stadtrat beantragte im Mai 2023 dem Stadtparlament, die Volksinitiative abzulehnen. Dies in erster Linie, weil er deren quantitative Zielsetzung als unerreichbar beurteilt. Angesichts des aktuellen Immobilienmarkts und der begrenzten Einflussmöglichkeiten der Stadt, erachtet er eine Umsetzung als unrealistisch.
Der Stadtrat unterbreitete dem Parlament einen Gegenvorschlag zur Initiative. In der «Verordnung zur Förderung eines vielfältigen Wohn- und Gewerberaumangebots sowie räumlicher Durchmischung» soll verankert werden, dass bis 2040 durchschnittlich 120 neue Wohnungen pro Jahr im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern geschaffen werden sollen. Diese Zahl orientiert sich an den neu entstandenen Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger in den letzten Jahren.
Das Stadtparlament hat am 8. April 2024 den Gegenvorschlag des Stadtrats massgeblich geändert. Der Gegenvorschlag des Stadtparlaments beschränkt sich nicht auf gemeinnützige Wohnbauträger, sondern setzt den Fokus auf «preisgünstigen» Wohn- und Gewerberaum. Bis 2050 sollen durchschnittlich 150 Wohnungen pro Jahr geschaffen werden, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der Kostenmiete unterliegen. Das Stadtparlament empfiehlt jedoch den Stimmberechtigten, sowohl die Volksinitiative (mit 30 zu 25 Stimmen) als auch den eigenen Gegenvorschlag (mit 40 zu 15 Stimmen) abzulehnen.
Da die Initianten an der Volksinitiative festhalten, muss über die Initiative und den Gegenvorschlag des Stadtparlaments abgestimmt werden. Der Stadtrat hat entschieden, zusätzlich auch über seinen eigenen Gegenvorschlag abstimmen zu lassen. Dies, weil er von den Qualitäten der gemeinnützigen Wohnbauträger überzeugt ist und er die in seinem Gegenvorschlag gesetzten quantitativen Zielsetzungen als realistisch erachtet. Zudem ist der Gegenvorschlag des Stadtparlaments mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet. Dies betrifft unter anderem die Definition des Begriffs «preisgünstig».
Somit kommen am 24. November 2024 die Volksinitiative «Wohnen für alle», der Gegenvorschlag des Stadtparlaments und der Gegenvorschlag des Stadtrats zur Abstimmung. Die Ansetzung der Abstimmungsvorlage wird am kommenden Freitag amtlich publiziert.
Im Juli 2022 wurde die kommunale Volksinitiative «Wohnen für alle» für gültig erklärt. Sie verlangt, dass sich die Stadt aktiv für bezahlbaren und hochwertigen Wohn- und Gewerberaum sowie für eine durchmischte Wohnbevölkerung in den Quartieren einsetzt. Ebenso soll gewährleistet werden, dass sich bis im Jahr 2040 mindestens ein Viertel aller Mietwohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern befindet, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Mieten verpflichtet sind.
Der Stadtrat beantragte im Mai 2023 dem Stadtparlament, die Volksinitiative abzulehnen. Dies in erster Linie, weil er deren quantitative Zielsetzung als unerreichbar beurteilt. Angesichts des aktuellen Immobilienmarkts und der begrenzten Einflussmöglichkeiten der Stadt, erachtet er eine Umsetzung als unrealistisch.
Der Stadtrat unterbreitete dem Parlament einen Gegenvorschlag zur Initiative. In der «Verordnung zur Förderung eines vielfältigen Wohn- und Gewerberaumangebots sowie räumlicher Durchmischung» soll verankert werden, dass bis 2040 durchschnittlich 120 neue Wohnungen pro Jahr im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern geschaffen werden sollen. Diese Zahl orientiert sich an den neu entstandenen Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger in den letzten Jahren.
Das Stadtparlament hat am 8. April 2024 den Gegenvorschlag des Stadtrats massgeblich geändert. Der Gegenvorschlag des Stadtparlaments beschränkt sich nicht auf gemeinnützige Wohnbauträger, sondern setzt den Fokus auf «preisgünstigen» Wohn- und Gewerberaum. Bis 2050 sollen durchschnittlich 150 Wohnungen pro Jahr geschaffen werden, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der Kostenmiete unterliegen. Das Stadtparlament empfiehlt jedoch den Stimmberechtigten, sowohl die Volksinitiative (mit 30 zu 25 Stimmen) als auch den eigenen Gegenvorschlag (mit 40 zu 15 Stimmen) abzulehnen.
Da die Initianten an der Volksinitiative festhalten, muss über die Initiative und den Gegenvorschlag des Stadtparlaments abgestimmt werden. Der Stadtrat hat entschieden, zusätzlich auch über seinen eigenen Gegenvorschlag abstimmen zu lassen. Dies, weil er von den Qualitäten der gemeinnützigen Wohnbauträger überzeugt ist und er die in seinem Gegenvorschlag gesetzten quantitativen Zielsetzungen als realistisch erachtet. Zudem ist der Gegenvorschlag des Stadtparlaments mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet. Dies betrifft unter anderem die Definition des Begriffs «preisgünstig».
Somit kommen am 24. November 2024 die Volksinitiative «Wohnen für alle», der Gegenvorschlag des Stadtparlaments und der Gegenvorschlag des Stadtrats zur Abstimmung. Die Ansetzung der Abstimmungsvorlage wird am kommenden Freitag amtlich publiziert.