Beschreibung
Die neue Velounterführung unter dem Bahnhof Winterthur mündet auf der Ostseite in die Bankstrasse; bei dieser "Einmündung" scheint mir die Vortrittsberechtigung nicht ganz klar:Auf der parallel verlaufenden, durch ein Geländer abgetrenten Turnerstrasse haben die Verkehrsteilnehmende bei der Einmündung in die Bankstrasse keinen Vortritt (Schild "kein Vortritt" sowie entsprechende Bodenmarkierung/"Haifischzähne").
Eine solche Signalisation fehlt bei der Einmündung der Veloroute, so dass Velofahrende scheinbar Rechtsvortritt haben im Verhältnis zu auf der Bankstrasse von links kommenden, in Richtung Stadthausstrasse fahrenden Verkehrsteilnehmenden.
Trifft dies zu, oder fehlen am Ende der Velounterführung / Einmündung in die Bankstrasse die gelben "Haifischzähne"?